Die katholischen Schulen brauchen 15 bis 20 Millionen Euro, um die Schulreform zu realisieren.

Hamburg. Der Katholische Schulverband, der in Hamburg 21 Schulen betreibt, schlägt Alarm. "Die katholischen Schulen brauchen 15 bis 20 Millionen Euro, um die Schulreform zu realisieren", sagt Monsignore Peter Mies, der Vorsitzende des Verwaltungsrats des Katholischen Schulverbands. "Uns ist diese Reform aufgezwungen worden, und wir haben das Geld auch nicht", sagt Mies und fordert damit die Stadt zur Finanzierung der Mehrkosten auf. Im Wesentlichen geht es um die Baukosten, die anfallen, um die bislang vierstufigen Grund- in sechsstufige Primarschulen umzubauen. "Wir stehen der Reform skeptisch gegenüber", erläutert Mies die Haltung des Schulverbands. "Wir haben aber Schulsenatorin Christa Goetsch schon vor einem Jahr gesagt, dass bei uns keine Revolte gegen ihre Pläne ausbrechen wird."

Nach Angaben von Mies sind bislang alle Versuche gescheitert, mit Goetsch zu einer Lösung der Finanzierungsfrage zu kommen. Für Überraschung und Ärger bei den Katholiken sorgten dann im August die Pläne des schwarz-grünen Senats, das Privatschulgesetz zu novellieren. "Der Gesetzentwurf wurde vom Senat beschlossen, ohne dass wir angehört wurden. So kann es nicht gehen", sagt Mies.

Zentraler Kritikpunkt des Privatschulträgers ist die im Gesetz verankerte strikte "Akzessorietät". Damit ist die Vorschrift gemeint, dass die Privatschulen das staatliche Schulsystem abbilden, also die Schulreform übernehmen müssen. Mies hat Zweifel, ob der entsprechende Passus des Gesetzentwurfs verfassungskonform ist. "Das Grundgesetz schreibt lediglich vor, dass das staatliche Schulsystem dem Gesamtzweck nach abgebildet werden muss", sagt Mies. Auffällig sei auch, dass die genaue Abbildung für die Rudolf-Steiner-Schulen offensichtlich nicht gelten solle, da sie keine Primarschulen einführen müssten. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Reform ohne Regelung der Finanzierung kann es aus Sicht des Schulexperten nicht geben.

Die Katholiken wünschen sich mindestens, dass den Privatschulen eine Übergangsfrist oder bestimmte Ausnahmeregelungen gewährt werden. Auf Kritik des Schulverbands stößt auch der Passus des Gesetzentwurfs, dass die Gründung von Privatschul-Zweigstellen genehmigungspflichtig sein sollen.

Immerhin: Im Zuge der Beratungen des Privatschulgesetzes im Schulausschuss der Bürgerschaft ist eine Expertenanhörung vorgesehen, zu der diesmal auch die Privatschulträger eingeladen werden.

"Wir haben der Senatorin verdeutlicht, wie wichtig der CDU-Fraktion die Privatschulen sind", sagt Marino Freistedt, der schulpolitische Sprecher der Unionsabgeordneten. "Privatschulen dürfen nicht in ihrer Existenz gefährdet sein." Zur Forderung des Schulverbands nach staatlicher Finanzhilfe in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro wollte sich Freistedt nicht äußern.