Den Rechtsanspruch für Eltern auf einen Wechsel ihrer Kinder nach Klasse drei auf eine andere Primarschule wird es voraussichtlich nicht geben.

Hamburg. Den von der CDU geforderten Rechtsanspruch für Eltern auf einen Wechsel ihrer Kinder nach Klasse drei auf eine andere Primarschule wird es nach jetzigem Planungsstand nicht geben. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage des SPD-Schulexperten Ties Rabe hervor.

Die Primarschule wird zum Schuljahr 2010/2011 eingeführt und deckt die Stufen eins bis sechs ab. Die Stufen fünf und sechs gehören bislang zu weiterführenden Schulen mit teilweise eigenständigen Profilen, zum Beispiel musisch oder altsprachlich. Unter Eltern und in Teilen der Politik gibt es die Sorge, dass künftig mit der Wahl der Primarschule schon festgelegt wird, welche Begabungen eines Kindes gefördert werden oder eben nicht - daher die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf den Schulwechsel nach Klasse drei.

Doch davon ist in der Senatsantwort keine Rede. Möglich sei ein Schulwechsel nur "in Einzelfällen ... aus pädagogischen Gründen" oder im Falle eines Wohnsitzwechsels, heißt es dort. Und: "Über einen von der Familie gewünschten Schulwechsel entscheiden die Schulen." Die Tatsache, dass Eltern von Kindern, die jetzt schon auf einer Grundschule sind, nicht wissen können, welche Profile diese von 2010 an als Primarschulen anbieten werden, soll "bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden".

GAL-Schulsenatorin Christa Goetsch habe die CDU "ausgekontert", sagt Rabe. Die Vermeidung mehrerer Schulwechsel sei zwar richtig. Aber "Spezialangebote" an Primarschulen machten nur dann Sinn, wenn es die Möglichkeit eines Schulwechsels gebe, so der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete. "Denn sonst müssten Eltern schon bei der Einschulung entscheiden, ob ihre Kinder später lieber Geigen-, Sport- oder Lateinunterricht haben wollen. Das ist blödsinnig."