Am neuen Wahlrecht wird bis zuletzt gefeilt: CDU, SPD, GAL und die Initiative “Mehr Demokratie“ haben sich darauf geeinigt, nun doch eine Sperrklausel für die Wahlen zu den Bezirksversammlungen einzuführen.

Nach Berliner Vorbild soll für die Wahlen zu den Bezirksvertretungen künftig eine Drei-Prozent-Hürde gelten. In der morgigen Sitzung der Bürgerschaft soll die erste Lesung des neuen Wahlrechtsgesetzes erfolgen, das den Wählern mehr Freiheiten bei der Auswahl der Partei-Kandidaten zumisst.

Der Wahlrechts-Kompromiss, den die drei Parteien mit der Volksinitiative in der vergangenen Woche gefunden hatten, sah zunächst die komplette Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde in den Bezirken vor. Doch vor allem bei den Bezirkspolitikern von CDU und SPD regte sich Widerstand dagegen. Auf Initiative der SPD-Wahlrechtsexperten Britta Ernst und Andreas Dressel kam nun die Einigung auf die Drei-Prozent-Grenze zustande. "Kleine Splittergruppen - insbesondere von rechts - sollen nicht die Handlungsfähigkeit der gestärkten Bezirksversammlungen gefährden können", sagten Dressel und Ernst. Das sei mit der Drei-Prozent-Hürde gewährleistet.

Laut Modellrechnungen hätte das Ergebnis der Bezirksversammlungswahl Ende Februar 2008 ohne jegliche Sperrklausel zu folgendem Ergebnis geführt: Die rechtsextreme DVU hätte je einen Abgeordneten in die Bezirksversammlungen Mitte und Wandsbek entsenden können, die Partei des früheren Justizsenators Roger Kusch wäre mit je einem Abgeordneten in Mitte und Bergedorf vertreten gewesen.

Das neue Wahlrecht sieht bei den Wahlkreisstimmen eine reine Personenwahl, bei den Landesstimmen eine Kombination aus Personen- und Listenwahl vor. Für jede künftige Wahlrechtsänderung soll eine Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft die Voraussetzung sein. Im Gegenzug verzichtet "Mehr Demokratie" auf den Volksentscheid, der eine noch weitgehendere Reform des Wahlrechts vorsah. (pum)