Die Regeln für Bürgerentscheide sind in § 32 des Bezirksverwaltungsgesetzes festgehalten. Bürgerentscheide können für fast jede Entscheidung der Bezirksversammlung beantragt werden.

Drei Prozent der Bewohner des betroffenen Bezirks müssen das Anliegen per Unterschrift unterstützen. Das Begehren muss eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung enthalten.

Das Bezirksamt ist für die Organisation der Wahl zuständig. Den Unterlagen muss von beiden Seiten Informationsmaterial beiliegen. Das Ergebnis wirkt wie ein Bezirksversammlungsbeschluss.