In der Weinligstraße muss jeder Hausbesitzer auf 1,75 Meter Grundstücksbreite verzichten - für die Zufahrt nach hinten.

Harburg. Blickt man von oben auf das Hamburger Stadtgebiet hinunter, sieht man etliche Wohnviertel mit Häuserreihen entlang der Straßen, dahinter zum Teil große Innenhöfe mit grünen Gärten. Stadtplaner, die das Ziel verfolgen, wertvolles Stadtgebiet dichter zu besiedeln, haben diese Innenhöfe zum Nachverdichten entdeckt. Senat und Bürgerschaft beschlossen im Mai dieses Jahres die Entwicklungsplanung. In Wilstorf haben die Stadtentwickler das Quartier Jägerstraße/Mensingstraße/Osterbaum im Visier und in Eißendorf den Abschnitt Weinligstraße/Mehringweg/Dempwolffstraße. Als kürzlich, bei einer Informationsveranstaltung des Bezirksamts, Bewohnern der betroffenen Gebiete, die Vorschläge beauftragter Gutachter (Planungsgruppe Elbberg und Landschaftsplanung Jacob) vorgestellt wurden, gab es keinen Anlieger, der eine Nachverdichtung seines Wohngebiets positiv sah. Insbesondere die betroffenen Bewohner Eißendorfs protestierten lautstark. Und eine Gruppe der Eißendorfer, nämlich Anlieger der Weinligstraße, stecken sogar in einer ganz üblen Situation, in die sie bereits vor drei Jahren durch Grundstückskauf von der Stadt zwangsläufig hineingeschliddert sind.

Es handelt sich um die Grundstücke Weinligstraße 21 bis 41. Vor rund 85 Jahren (1925) wurden dort die ersten Häuser auf Erbpacht-Grundstücken der Stadt gebaut. Nach Bombentreffern im Krieg waren die Häuser 1955 wieder aufgebaut worden. Weil im März 2010 die Erbpachtverhältnisse beendet sind, boten die Liegenschaftsverwalter der Finanzbehörde den Hausbesitzern Kaufverträge an. Allerdings nicht für die gesamte Grundstücksgröße von jeweils rund 860 Quadratmetern, sondern für lediglich 360 Quadratmeter auf denen das Haus steht, mit nur noch einem Bruchteil des bisherigen Gartens. Das Schlimmste allerdings: Jeder Anlieger musste an der Grenze zum Nachbarn auf 1,75 Grundstücksbreite im Bereich der Garagenzufahrten verzichten, damit eine insgesamt 3,50 Meter breite Pfeifenstiel-Zufahrt für eine künftige rückwärtige Bebauung angelegt werden kann. Um das eigene Haus nicht zu verlieren, haben die meisten Erbpächter diesen Kaufvertrag mit der Stadt abgeschlossen. "Wir hatten keine andere Wahl", sagt Irma Groß, "das gesamte Grundstück zu kaufen war ausgeschlossen, um die rückwärtige Bebaubarkeit zu ermöglichen. Ebenso mussten wir die Pfeifenstiel-Zufahrt akzeptieren." Nun ist zu befürchten, dass alle Anlieger ihre Garagen im Bereich der Zufahrten ersatzlos aufgeben müssen. Irma Groß müsste auch ihren baurechtlich genehmigten Swimmingpool zuschütten lassen. Anlieger Cornelius Möhn: "Wir haben einen gehbehinderten Sohn. Der ist auf sein Auto und die Garage angewiesen. Warum sollen wir künftig schlechter gestellt sein als neue Anwohner, die auch wieder verpflichtet sind, Autos auf ihrem Grundstück abzustellen. Rolf Buhs (CDU), Vorsitzender des Stadtplanungsausschusses: "Mit mir ist diese Art der Erschließung nicht zu machen." Im Januar wird sich der Ausschuss voraussichtlich mit dem Thema wieder befassen.