Der Pächter eines Erbbaugrundstücks ist dem Käufer eines Grundstücks weitgehend gleich gestellt. Heute sind Pachtverträge mit Städten und Gemeinden (auch Kirchengemeinden) über 99 Jahre üblich und werden vom Notar beglaubigt.

Besonders im hochpreisigen Stadtgebiet kann es sich für Bauherren rechnen, ein Grundstück nicht zu kaufen, sondern zu pachten. Die jährliche Pachtzahlung liegt derzeit bei etwa vier Prozent des vereinbarten Grundstückswerts. Früher galt die einmal vereinbarte Pachtzahlung für die gesamte Laufzeit, heute sind Zinsanpassungen üblich. Erbbaugrundstücke können der Stadtplanung entsprechend bebaut werden. Gebäude wie auch das Erbbaurecht lassen sich verkaufen oder durch Vererbung weiter nutzbar machen. Häuser auf Erbpachtgrundstücken können auch problemlos vermietet werden.