Das Schiedsamt gibt es bereits seit 180 Jahren und ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei treffen die Schlichter keine Entscheidung, sondern führen einen Vergleich herbei; diese Einigung ist rechtswirksam. Bei Problemen mit den Nachbarn empfiehlt es sich oftmals, vor einem Rechtsanwalt zunächst einen Schlichter einzuschalten. Diese Methode spart Zeit und Geld, ist weitaus unbürokratischer und in der Regel der harmonischere Weg zu einem immer friedlicheren Miteinander. Kontaktadressen der zuständigen Schlichter gibt es bei den Gemeindeverwaltungen.

Ausführliche Informationen und Ansprechpartner sind auch im Internet nachzulesen.

www.schiedsamt.de