Verträge mit Muslimen über Gleichstellung ihrer Religion sind unterschriftsreif

Hamburg. Als erstes Bundesland hat Hamburg eine feste Vereinbarung mit den muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde abgeschlossen. Die Verträge, die es in ähnlicher Form mit den christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinde bereits gibt, regeln die Rechte und Pflichten der rund 130 000 in Hamburg lebenden Muslime und der rund 50 000 Aleviten.

Ein zentraler Punkt der Vereinbarung ist, dass die islamischen Feiertage in Hamburg als nicht gesetzliche Feiertage anerkannt werden und damit zum Beispiel dem Buß- und Bettag gleichgestellt sind. Am Opferfest, am Ramadan-Fest und Aschura müssen muslimische Beschäftigte nicht arbeiten, die versäumte Zeit allerdings nachholen. Auch die Aleviten haben drei Feiertage, die den kirchlichen Feiertagen gleichgestellt sind. Schüler dürfen an den Feiertagen dem Unterricht fernbleiben.

Eine Besonderheit ist der Religionsunterricht an den staatlichen Schulen, der in Hamburg seit Jahrzehnten für alle Glaubensrichtungen in evangelischer Verantwortung, also von protestantischen Lehrern, erteilt wird. Die jetzt ausgehandelten Verträge sehen vor, dass die muslimischen Verbände an dem Religionsunterricht gleichberechtigt teilnehmen. Das schließt ein, dass auch muslimische und alevitische Lehrer - mit den erforderlichen Staatsexamina - den Unterricht erteilen können. Wie genau der Religionsunterricht in Zukunft abläuft, soll in mehreren Varianten fünf Jahre lang erprobt werden.

"Ich freue mich, dass das Kleinod des Hamburger Modells eines Religionsunterrichts für alle fortgeschrieben wird", sagte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). "Wir halten am Religionsunterricht für alle fest", bekräftigte Daniel Abdin, Vorsitzender der Schura (Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg). "Die Nordkirche hat dankbar zur Kenntnis genommen, dass die beteiligten Verbände an einer Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle interessiert sind", sagte Bischöfin Kirsten Fehrs.

Im Wesentlichen bekräftigen die Verträge die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Religionsausübung, die ohnehin gelten. "Eigentlich sind die Verträge etwas Selbstverständliches. Aber manchmal ist das Selbstverständliche noch nie getan, und deswegen erzeugt es großes Aufsehen", sagte Scholz. "Das Wichtigste ist der Respekt vor religiösen Einstellungen", so der Bürgermeister. Umgekehrt bekennen sich alle Verbände zum Grundgesetz, dem Grundrechte-Kanon und dem Rechtsstaat.

Die Muslime sehen in der Vereinbarung vor allem ihre Anerkennung als gleichberechtigte Mitbürger. "Der Vertrag macht deutlich, dass sich die Muslime als dauerhafter und hier verwurzelter Teil der Gesellschaft zum Wohle dieses Landes einsetzen wollen und Hamburg als ihre Heimat begreifen", sagte Zekeriya Altug vom DITIB Landesverband. "Ich bin als Hamburger Moslem stolz auf meine Stadt", sagte der Schura-Vorsitzende Abdin.

Die Verträge verzichten auf eine Klärung der Frage, ob eine muslimische Lehrerin ein Kopftuch im Unterricht tragen darf. "Es gibt keine generelle Regelung zu diesem Thema", sagte Scholz. Die Entscheidung werde in den Schulen getroffen. "Das ist eine gute Praxis, die wir nicht ändern wollen." Der Senat und die Bürgerschaft müssen den Verträgen noch zustimmen.