Köln. Das Kölner Landgericht verhängte wegen grober Störung der Religionsausübung in der Weihnachtsmesse 2013 eine Strafe von 600 Euro.
Nackt-Protest
Köln. Das Kölner Landgericht verhängte wegen grober Störung der Religionsausübung in der Weihnachtsmesse 2013 eine Strafe von 600 Euro.
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