Köln/Hamburg. Josephine Witt legt Berufung gegen das Urteil wegen Störung der Religionsausübung ein. Was erhofft sich Femen davon?

Die Hamburger Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während einer Weihnachtsmesse 2013 im Kölner Dom mit entblößtem Oberkörper auf den Altar gesprungen war, steht an diesem Dienstag erneut in Köln vor Gericht. Sie war im vergangenen Dezember wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Dagegen legte sie Berufung ein.

Witt hatte während des Gottesdienstes am ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen – mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift „I am god“ (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper.

Die Studentin der Zahnmedizin wollte damit nach eigenen Angaben gegen die Stellung der Frau in der katholischen Kirche und gegen Meisners Einstellung zur Abtreibung protestieren. (dpa/HA)