Nach § 37 des Hamburgischen Schulgesetzes ist jeder, der in Hamburg wohnt, zum Schulbesuch verpflichtet. Die Schulpflicht beginnt für gewöhnlich mit dem sechsten Lebensjahr und dauert einschließlich Berufsschule elf Jahre. Von der Schulpflicht befreit werden können Schüler, wenn „ein wichtiger Grund dies rechtfertigt und hinreichender Unterricht oder eine gleichwertige Förderung anderweitig gewährleistet ist“.

Die Schulpflicht ruht auf Antrag für die Dauer des Besuchs einer Bildungseinrichtung, einer Berufstätigkeit oder in sonstigen begründeten Einzelfällen.Die Einhaltung der Schulpflicht verantworten die Sorgeberechtigten.