1996: Genehmigung für den Schwimmhallenbau durch das Bezirksamt Eimsbüttel

1997: Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg: Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines gegen die Genehmigung erhobenen Nachbarwiderspruchs

1997: Aufhebung des Beschlusses durch das Oberverwaltungsgericht Hamburg

September 1997: Erteilung einer neuen Baugenehmigung

April 2004: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet als höchste Instanz, dass die Schwimmhalle rechtswidrig genehmigt worden war.

September 2004: Ablehnung des Antrags des Nachbarn auf Anordnung einer Beseitigung der Schwimmhalle

Herbst 2010: Erlass einer ersten Beseitigungsanordnung

Juni 2013: Einigung, dass der Bauherr die Schwimmhalle abreißt und die Stadt einen Teil der Kosten trägt.