Die unter Artenschutz stehende Koralle aus Indonesien wurde bereits zu einer Skulptur verarbeitet. Der Empfänger hatte das Objekt als Perlmuschel angemeldet. Wegen des Verstoßes erwartet ihn nun eine Bußgeldstrafe.
(HA)
Die unter Artenschutz stehende Koralle aus Indonesien wurde bereits zu einer Skulptur verarbeitet. Der Empfänger hatte das Objekt als Perlmuschel angemeldet. Wegen des Verstoßes erwartet ihn nun eine Bußgeldstrafe.
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