Karin Damm ist Fachanwältin für Familienrecht.

Hamburger Abendblatt:

Kann ich geschieden werden, wenn der Partner nicht zustimmt?

Karin Damm:

Das können Sie sogar schon nach einem Jahr, wenn Sie das Trennungsjahr ohne widersprüchliches Verhalten zu Ihrem Scheidungswunsch eingehalten haben. Nur wenn das Gericht im Scheidungstermin zur Überzeugung gelangt, dass es noch Aussichten für eine Versöhnung gibt, wird die Scheidung (noch) nicht ausgesprochen. Viele Paare glauben, ohne Zustimmung des Ehepartners könne erst nach Ablauf von drei Trennungsjahren die Scheidung ausgesprochen werden. Das ist ein Missverständnis. Die dazu gehörende gesetzliche Regelung meint nur, dass nach Ablauf von drei Jahren keine Prüfung der Aussichten für eine Versöhnung durch das Gericht mehr erfolgt.

Welche Regelungen gelten bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Karin Damm:

Für die sogenannte Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten zwar nicht dieselben rechtlichen Grundlagen, aber die gleichen: Die Bestimmungen befinden sich im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch. In beiden Gesetzen befinden sich aber nahezu wortgleiche Regelungen.