Im November 2012 ersuchte die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Senat, gemeinsam mit der Wirtschaft eine Kampagne zu entwickeln und die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Einsatz geschulter, jugendlicher Alkoholtestkäufer zu kontrollieren.
Erfahrungen, die Baden-Württemberg mit einem dort bestehenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbot gemacht hat, sollen ausgewertet werden. Dabei soll der Senat überprüfen, ob ein – zeitlich und örtlich beschränktes – Verkaufsverbot auf Hamburg übertragen werden kann. Besonders müsse untersucht werden, ob sich in Baden-Württemberg durch die Verbotsmaßnahme die unter Alkoholeinfluss begangenen Straftaten reduziert hätten.
Über die ersten Ergebnisse der Bemühungen soll der Senat der Bürgerschaft bis zum 30. September berichten.
(fru)