Stinkenden Fisch zurückgehen lassen, schmuddelige Restaurants meiden – neun wichtige Tipps

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln. Ernährungsexpertin Silke Schwartau:

Im Restaurant muss ein Gericht den Angaben auf der Speisekarte entsprechen. Farb-, Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker müssen dort auch angegeben werden. Schwartau: „Viele Gastronomen in Hamburg verstoßen nach unseren Feststellungen dagegen.“

Sind die Speisen nicht mehr richtig heiß, die Toiletten dreckig, Tischtücher fleckig oder Tische nicht richtig sauber – dann das Restaurant lieber meiden.

Vergammelte Produkte, wie „riechender Fisch“, können im Restaurant zurückgegeben werden. Die meisten Gastronomen reagieren kulant. Wenn es zum Streit kommt: Produkt einpacken und zur Lebensmittelüberwachung bringen.

Auf dem Wochenmarkt kann mangelhafte Ware unbezahlt zurückgegeben, wie beispielsweise angeschimmeltes Brot (gesundheitsschädlich), Wurm im Fischfilet (ekelerregend) oder verfaultes Obst (nicht zum Verzehr geeignet).

Wichtige Angaben dürfen nicht fehlen oder überklebt werden wie mit dem Preisschild auf dem Verbrauchsdatum.

Verpackungsmaterial darf nicht zum Lebensmittelpreis berechnet werden und muss beim Wiegen abgezogen werden.

Die Lebensmittelabgabe muss hygienisch und sauber sein: keine fleckigen Schürzen, schmutzige Hände, verschmierte Schneidebretter, Eisportionierer in dreckigem Wasser.

Einmal aufgetautes Fleisch oder Fisch dürfen nicht wieder eingefroren und müssen entsprechend gekennzeichnet werden: Hinweis „aufgetaut“. Schwimmt das Fleisch zum Beispiel in Auftauwasser, in dem sich oft auch Bakterien tummeln, dann kann dies ein Hinweis auf Qualitätsminderung und wiederholtes Einfrieren sein.

Herkunftsangaben müssen stimmen, „Deutsche Zwetschgen“ dürfen nicht aus Osteuropa stammen.