Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hamburg werden nach zwei unterschiedlichen Tarifverträgen bezahlt. Während die Mitarbeiter der Behörden, Bezirksämter und Landesbetriebe nach dem Tarifvertrag der Länder (TVL) bezahlt werden, gilt für die Mitarbeiter der Stadttöchter, zum Beispiel der Theater und der Müllabfuhr, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Das ist die Besonderheit eines Stadtstaates. Noch komplizierter wird es, wenn man die Stadtverwaltung insgesamt betrachtet. Für die Beamten, die etwas mehr als die Hälfte der Bediensteten ausmachen, gelten noch mal andere Regelungen.