Im Amtsdeutsch "sprechen" Vergnügungsstätten "den Sexual-, Spiel- und/oder Geselligkeitstrieb" gewerblich an. Voraussetzung sei die "städtebauliche Relevanz".
Drei Typen werden nach Nutzungsart unterschieden:
Spiel (Spielhallen, Kasinos, Wettbüros).
Freizeit (Disco, Kino, Billard, Dart, Kicker-Bars, Varietés, Festhallen).
Erotik (Striptease, Video, Sexkinos, Swingerklubs).
Dagegen gelten Bordelle (nur Sexangebot) als Gewerbe, nicht als Vergnügungsstätten.
(reba)