Im Amtsdeutsch "sprechen" Vergnügungsstätten "den Sexual-, Spiel- und/oder Geselligkeitstrieb" gewerblich an. Voraussetzung sei die "städtebauliche Relevanz".

Drei Typen werden nach Nutzungsart unterschieden:

Spiel (Spielhallen, Kasinos, Wettbüros).

Freizeit (Disco, Kino, Billard, Dart, Kicker-Bars, Varietés, Festhallen).

Erotik (Striptease, Video, Sexkinos, Swingerklubs).

Dagegen gelten Bordelle (nur Sexangebot) als Gewerbe, nicht als Vergnügungsstätten.