Die Zweifel an der Rolle von BUND und Co. wachsen

Sehr lange, im Grunde zu lange, hat sich die CDU geziert, selbst vor das Verfassungsgericht zu ziehen, um die Rechtmäßigkeit des Volksentscheids über einen Rückkauf der Energienetze überprüfen zu lassen. Richtig wäre dieser Schritt schon früher gewesen - als er noch eindeutig zulässig war und bevor sich mehr als 110.000 Hamburger mit ihrer Unterschrift für das Volksbegehren starkgemacht haben. Über die Initiative der CDU mag nun vor allem Bürgermeister Olaf Scholz frohlocken, dem eine richterliche Absage des Volksentscheids ein Problem vom Hals schaffen würde.

Sinnvoll ist die Überprüfung dieses Plebiszits auf seine Verfassungsmäßigkeit allemal - auch um endlich Klarheit über den zulässigen Gegenstand von Volksgesetzgebung zu bekommen. Wenn es wie bei den Energienetzen um mehr als zwei Milliarden Euro geht, sind Zweifel angebracht.

Festzustellen ist dagegen schon jetzt: Den Umweltverbänden in Hamburg weht der Wind ganz schön rau ins Gesicht. Erst forderte Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg, nach dem Rückschlag bei der Elbvertiefung, den Verbänden die staatliche Förderung zu entziehen, weil sie das Geschäft der Konkurrenz betrieben. Dann beantragten die Liberalen für die Haushaltsberatungen, die Naturschutzorganisationen finanziell an die Kandare zu nehmen und dabei auch zu prüfen, ob sie Steuerzuwendungen der Stadt dazu benutzen, gegen Vorhaben ebendieser Stadt zu klagen.

Und jetzt droht BUND und Co. sogar Aberkennung der Gemeinnützigkeit, weil sie mit Steuermitteln die Volksinitiative zum Netzrückkauf unterstützen. Die Entscheidung darüber, ob dies unrechtmäßig ist, bleibt Sache des Finanzgerichts. Immer häufiger aber stellt sich die Frage, in welcher Rolle und in wessen Namen die Umweltverbände handeln. Sie stilisieren sich zum Sachwalter des Gemeinwohls, vertreten aber vielfach in Wirklichkeit Interessen - seien diese nun berechtigt oder nicht.