Hamburg. Das Finanzamt Nord wirft der Umweltschutzorganisation BUND eine gesetzeswidrige Spendenpraxis vor. Stein des Anstoßes sind die Spendenquittungen, die der BUND für Zahlungen auf ein Projektkonto ausgestellt hatte, das zur Finanzierung der Volksinitiative "Unser Hamburg - Unser Netz" eingerichtet worden war. Der BUND selbst hatte das Finanzamt Nord beauftragt, die Spendenpraxis zu überprüfen, nachdem der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Walter Scheuerl (CDU-Fraktion) deren Gemeinnützigkeit im Juni 2011 angezweifelt hatte.

Allerdings will die Umweltschutzorganisation die Entscheidung der Steuerbehörde so nicht hinnehmen: Sie klagt vor dem Finanzgericht gegen das Finanzamt. Klage hat auch die CDU-Fraktion in der Bürgerschaft eingereicht - gegen den Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze. Aus Sicht von Fraktionschef Dietrich Wersich verstößt das Ziel der Initiative "Unser Hamburg - Unser Netz", die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze vollends in den Besitz der Stadt zurückzuführen, gegen die Verfassung. Da der Rückkauf mehr als zwei Milliarden Euro kosten würde, dürfe die Entscheidung darüber nicht an Bürgerschaft und Senat vorbei getroffen werden. Der Volksentscheid soll im September 2013 stattfinden.

Die SPD bleibt bei ihrer bisherigen Position. "Für uns steht die politische Auseinandersetzung mit der Volksinitiative im Vordergrund, nicht die juristische", sagt Fraktionschef Andreas Dressel.