Der Senat will das Problem jetzt mit einer Härtefallquote entschärfen. Eine sogenannte Landeskinder-Klausel wäre unzulässig.

Hamburg. Die Garantie auf einen Masterstudienplatz für alle Bachelor-Absolventen der Universität Hamburg ist rechtlich nicht umsetzbar. Dies geht aus einer Antwort auf eine Anfrage von Eva Gümbel, der wissenschaftspolitischen Sprecherin der Grünen, hervor. Eine sogenannte Landeskinder-Klausel - und damit eine Bevorzugung der Hamburger - wäre unzulässig.

Dennoch wurde in der im vergangenen Jahr von der Wissenschaftsbehörde und der Uni Hamburg unterzeichneten Hochschulvereinbarung ab 2013 "eine Übergangsquote vom Bachelor zum Master von bis zu 100 Prozent" vereinbart, "sodass jede/r Bachelor-Absolvent/in der Uni Hamburg, der/die weiterstudieren will, einen Masterplatz erhalten kann." Faktisch bedeutet dies jedoch nicht, dass alle Absolventen einen Platz bekommen, sondern dass es quantitativ genügend Plätze gibt.

Damit sei jedoch keine individuelle Garantie eines Studienplatzes, unabhängig von ihrer Note, verbunden, heißt es in der Antwort des Senats. "Insbesondere wurde keine Zusage getroffen, dass hamburgische Absolventinnen und Absolventen gegenüber besser benoteten auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt werden sollen." Im Klartext heißt dies dann: Maßgebliches Kriterium für die Zulassung zum Masterstudiengang ist die Note des Bachelor-Abschlusses - und die Herkunft spielt keine Rolle.

"Mit seiner Masterplatzgarantie hat der Senat ein wohlklingendes Versprechen in die Hochschulverträge geschrieben", kritisiert Eva Gümbel von den Grünen. "Er hat suggeriert, dass künftig jeder Bachelor-Absolvent der Uni Hamburg auch hier seinen Masterabschluss machen kann." Nun müsse der Senat zugeben, dass die Garantie gar nicht wörtlich gemeint war. "Das ist ein peinliches Eingeständnis", so Gümbel. "Es ist sehr verständlich, dass sich viele Studierende getäuscht fühlen."

Um die besondere Lage für Hamburger zu berücksichtigen, bereitet die zuständige Behörde derzeit eine Einführung einer Härtefallquote bei der Vergabe der Masterstudienplätze vor. Damit sollen soziale, familiäre und andere Gründe, die die Studierenden an Hamburg binden, berücksichtigt werden. Auch Unipräsident Dieter Lenzen sieht die Politik in der Pflicht: "Die Bürgerschaft muss ein Gesetz verabschieden, das es ermöglicht, Absolventen der Universität Hamburg bei zu großer Bewerberzahl den Vorzug zu geben."