Änderung von Miles & More ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln wohl rechtens. Hamburger Kläger kündigt Berufung an.

Köln. Gute Nachrichten für die Lufthansa: In dem seit fast zwei Jahren tobenden Streit um das Bonusmeilen-Programm Miles & More signalisierte das Oberlandesgericht Köln Rückendeckung für Deutschlands größte Fluggesellschaft. Die Anfang 2011 vorgenommenen Änderungen der Prämienstruktur seien wohl zulässig und verstießen nicht gegen Treu und Glauben, sagte gestern der Vorsitzende Richter Andreas Zingsheim. Die Berufung der Lufthansa gegen ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Köln sei Erfolg versprechend.

Verlierer eines solchen Urteils wären vor allem Vielflieger wie der Hamburger IT-Professor Tobias Eggendorfer. Er hatte auf seinem Prämienkonto die für Normalkunden unvorstellbare Summe von fast 890 000 Bonusmeilen angesammelt - genug, um gleich mehrere Interkontinentalflüge erster Klasse damit zu bezahlen. Durch die Neuregelung sah der Vielflieger seine Prämien entwertet und klagte schließlich gegen die Airline. Denn gerade die für ihn als Prämien attraktiven Fernflüge verteuerten sich durch die Änderung der Prämienregelung. Das Kölner Landgericht gab ihm zuvor in erster Instanz recht.

Doch die Richter des Kölner Oberlandesgerichts übten in der Berufungsverhandlung deutliche Kritik an dieser Entscheidung. Das Landgericht habe in seinem Urteil zu sehr auf die persönliche Situation des Vielfliegers abgestellt. Entscheidend seien aber die Auswirkungen der Änderung auf einen durchschnittlichen Kunden, der kaum dazu in der Lage sei, genug Punkte für einen Interkontinentalflug erster Klasse anzusammeln. Für den Normalkunden habe sich die Prämiensituation durch die Neufassung aber in einigen Punkten sogar verbessert. Von einer Benachteiligung wider Treu und Glauben könne deshalb wohl nicht die Rede sein.

Außerdem habe sich die Lufthansa in ihren Geschäftsbedingungen ausdrücklich das Recht zur Änderung der Prämienstaffeln vorbehalten. Auch die Frist von nur einem Monat, mit der die Lufthansa die Neuregelung damals ihn Kraft gesetzt hatte, stelle nach vorläufiger Einschätzung keine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar, sagte Richter Zingsheim.

Seine endgültige Entscheidung will das Oberlandesgericht am 8. Januar 2013 verkünden. Doch dürfte der Rechtsstreit damit kaum beendet sein: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wird wohl eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Und Kläger Eggendorfer erklärte bereits im Kölner Gerichtssaal, er werde im Fall einer Niederlage von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen.

Auch die Lufthansa dringt auf ein endgültiges Urteil: Ihr Prozessvertreter lehnte gestern im Gericht einen Vergleich erneut ab. Denn beim Landgericht Köln seien "zig weitere Verfahren" wegen der Änderung des Bonusmeilen-Programms anhängig. Dabei könne ein Urteil helfen: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts gilt zwar formal nur für die beiden beteiligten Parteien. Doch orientieren sich daran auch die unteren Instanzen bei ihren weiteren Entscheidungen.