Nach dem Rechtsprinzip "Keine Strafe ohne Gesetz" kippten die Richter am Europäischen Gerichtshof in Straßburg 2010 die deutsche Praxis der Verlängerung von Sicherungsverwahrung. Laut der Richter lagen Verstöße gegen das Menschenrecht vor.

Im Einzelnen geht es um die nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung von meist wegen Sexualdelikten verurteilten Straftätern. Konstatierten Gutachter im Verlauf der Inhaftierung oder Verwahrung, dass von den Verurteilten weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, wurde nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt. Eine Verlängerung der Verwahrung ist seit dem Richterspruch aus Straßburg nicht mehr möglich. Auch ohne günstige Sozialprognose müssen entsprechende Gefangene entlassen werden.