Uni hält Zusage, Bachelor-Absolventen einen Masterstudienplatz zu garantieren, nicht ein. „Studierende stehen jetzt vor dem Nichts.“

Hamburg. Die Hamburger Universität sieht nun die Wissenschaftsbehörde in der Pflicht, für die Studentenvertretung AStA ist es schlicht und einfach ein gebrochenes Versprechen: Etliche Hamburger Bachelor-Absolventen haben in diesen Tagen auf ihre Bewerbung um einen Master-Studienplatz eine Absage erhalten - und das, obwohl Behörde und Universität noch 2011 im Rahmen des Hochschulvertrages zugesagt hatten, dass jedem von ihnen ein Masterplatz sicher sei.

Der Grund für die Ablehnung: Auf die zur Verfügung stehenden Plätze hatten sich mehr Studenten anderer Universitäten beworben als erwartet. Aufgrund ihrer besseren Abschlussnote bekamen sie den Zuschlag. "Viele Studierende, die in Hamburg ihren Bachelor gemacht haben, stehen jetzt vor dem Nichts", sagt Luise Günther aus dem AStA-Vorstand. Auf andere Hochschulen könnten sie in diesem Semester nicht mehr ausweichen, weil die Bewerbungsfristen abgelaufen sind.

Die meisten Absagen gibt es nach Angaben des AStA und der Uni-Verwaltung in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre, Psychologie und den Erziehungswissenschaften. Allein im Fach Lehramt/Gymnasium wurden 28 Hamburger Bachelor-Absolventen nicht für das Master-Studium im Wintersemester zugelassen.

"Ich habe fest damit gerechnet, dass ich mich auf die Aussage des Universitätspräsidenten verlassen kann", sagt eine Betroffene. "Und nicht einmal für das nächste Jahr habe ich eine Garantie, angenommen zu werden." Erschwerend kommt beim Lehramtsstudium hinzu, dass ein Bachelor-Studium allein nicht genügt, um in den Lehrberuf einsteigen zu können. Im Gegensatz zu anderen Fächern ist dieser erste Abschluss nicht berufsqualifizierend. Um ein Referendariat beginnen zu können, ist ein Master of Education Voraussetzung. Sowohl die Universitätsleitung als auch die Wissenschaftsbehörde empfinden die aktuelle Situation als unbefriedigend.

"Angesichts der schwierigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Bachelor-Absolventen im höheren Dienst oder vergleichbaren Beschäftigungspositionen ist es unerlässlich, dass jeder Bachelor-Absolvent, der dieses wünscht, auch einen Master-Studienplatz erhält", sagt Universitätspräsident Dieter Lenzen. "Dies wurde seitens der Stadt in der Hochschulvereinbarung zugesagt. Die Politik ist nun gefordert, dafür die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen."

Auch die Wissenschaftsbehörde bedauert die Situation. "Eine gesetzliche ,Landeskinder-Regelung', nach der alle Bachelor-Absolventen der Universität Hamburg dort auch ihren Master machen können, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich", sagt Sprecher Alexander von Vogel. Die Wissenschaftsbehörde prüfe aber derzeit, ob bei den Zulassungsverfahren für das Masterstudium eine Härtefallquote eingeführt werden kann, wonach Bachelor-Absolventen, die etwa aus familiären Gründen an Hamburg als Studienort gebunden sind, bevorzugt berücksichtigt werden.