Bachelor-Studenten bauen zu Recht auf gegebene Versprechen. Behörde in der Pflicht

Der geneigte Zeitgenosse ist Skurrilitäten gewohnt, was den sogenannten Bologna-Prozess angeht, also die europaweite Angleichung der universitären Bildung und vor allem der Abschlüsse. Der Hamburger Fall, den es jetzt zu betrachten gilt, fügt dem schillernden Gesamtbild eine bezeichnende Arabeske hinzu.

Obwohl dies in der Hochschulvereinbarung zwischen Wissenschaftsbehörde und Universität zugesichert war, können nun doch nicht alle Bachelor-Absolventen ihr Studium in Hamburg mit dem Master-Studiengang fortsetzen. Diejenigen, die auf diese Aussage vertraut haben, nun aber am Notenschnitt gescheitert sind, müssen sich getäuscht fühlen. Das fällt in die Kategorie eines gebrochenen Versprechens. Schlimm genug.

Aber der Vorgang hat eine grundsätzlichere Dimension. Die Zweiteilung in Bachelor- und Master-Studiengänge ist an den europäischen Universitäten nicht zuletzt deswegen eingeführt worden, um die Mobilität der Studierenden zu erhöhen. Wer wollte dagegen sein? Ein Psychologiestudent, der seinen Bachelor in Zürich gemacht hat, soll leichter an die Hamburger Uni wechseln können, um hier den Master-Studiengang zu beginnen. Und umgekehrt selbstverständlich.

Hamburg ist ein attraktiver Studienort - aus Gründen, die nicht unbedingt mit der Qualität der universitären Bildung zu tun haben müssen. Wenn die hohe Zahl externer Bewerber für einen Master-Studiengang dazu führt, dass nicht alle Hamburger Bachelor-Absolventen übernommen werden, die das wollen, ist das kontraproduktiv. Es muss eine Kontinuität des Studiums für diejenigen geben, die dies wünschen oder darauf angewiesen sind. Nicht jeder ist so mobil, dass er mal eben in eine andere Stadt zieht, die vielleicht mehrere Hundert Kilometer entfernt liegt. Die Pflege schwer kranker Angehöriger wäre zum Beispiel ein solcher guter Grund.

Besonders absurd wird die Sache aber bei den Lehramtsstudenten. Der Bildungsföderalismus hat dazu geführt, dass die Länder ihre je eigenen Schulsysteme haben - das mag man beklagen oder nicht. Es ist die Realität. So gibt es auch gute inhaltliche Gründe für junge Menschen, sich Hamburg als Studienort für das Lehramt auszusuchen.

Ein Grund kann das Interesse sein, später einmal in einer Schule zu unterrichten, die von Kindern vieler Nationalitäten besucht wird. Ein anderer Beweggrund könnte die in Hamburg intensiv vorangetriebene Inklusion von Schülern mit Handicaps sein, also deren Einbindung an den Regelschulen.

Und hier kommt die andere Seite ins Spiel: Es gibt durchaus das Interesse des künftigen Dienstherrn, also der Schulbehörde, dass die Hamburger Lehramtsstudenten auf die Gegebenheiten des Hamburger Schulsystems eingestimmt werden. Es ist doch gerade das Ziel der Reform der Lehrerausbildung, die Praxisanteile im Studium zu erhöhen, um ein böses Erwachen in Form eines Realitätsschocks zu vermeiden, wenn es um den eigenverantwortlichen Unterricht des Nachwuchs-Pädagogen geht.

Im Prinzip geschieht das auch an anderen Universitäten, nur bieten die Hamburger Lehramtsstudenten später als Lehrer den Vorteil, die hiesigen schulischen Verhältnisse schon aus ihren Praktika zu kennen. Das ist nebenbei bemerkt kein Plädoyer dafür, nur noch landeseigene Absolventen in den Schuldienst zu übernehmen. Es muss weiterhin Freizügigkeit zwischen den Ländern herrschen, nur darf und sollte sie nicht zulasten der Hamburger Studierenden gehen.

Und gerade bei den Lehramtsstudenten gilt: Nicht derjenige wird automatisch der beste Lehrer, der die besten Abschluss- und Examensnoten hat. Aus diesem Grund ist der Numerus clausus vor dem Eingang zum Master-Studiengang ein zweifelhaftes Steuerungsinstrument.