Auf welchen Straßen fällt die Benutzungspflicht für Radwege? Das Abendblatt nennt die wichtigsten Routen.

Autofahrer und Radler müssen sich auf den Straßen Hamburgs immer häufiger gemeinsam eine Fahrbahn teilen. So ist gerade in jüngster Zeit an einigen großen Straßen die Benutzungspflicht für Radwege von den Behörden aufgehoben worden. Radfahrer dürfen dann die Fahrbahn wie Autofahrer benutzen. Aktuell an der Grindelallee in Eimsbüttel: Dort soll jetzt nach Information der Verkehrsbehörde im Rahmen der Baumaßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms auf der Westseite von Haus Nr. 5 bis zur Bundesstraße der jetzige Radweg durch einen Radfahrstreifen ersetzt werden. Am Knoten Grindelallee/Hallerstraße werde die Radverkehrsführung begradigt und ausgebaut, zum Teil ebenfalls als Fahrstreifen.

Auch an der Max-Brauer-Allee in Altona gibt es seit einigen Monaten für Radfahrer keine Pflicht mehr, den oft sehr schmalen Radweg zu benutzen. Man darf sich dort mit seinem Fahrrad in den Verkehrsfluss einreihen. Aufgehoben wurde der Radwegzwang kürzlich nach einer behördeninternen Übersicht, die dem Abendblatt vorliegt, auch an der Holstenstraße, an der Hoheluftchaussee und an der Rothenbaumchaussee. Eine Benutzungspflicht gibt es teilweise aber noch kurz vor großen Kreuzungen. Hier kommen die Behörden mit der Neuprogrammierung der Ampelschaltungen nicht hinterher - was notwendig wäre, damit den Radlern genug Zeit gegeben wird, bei Grün eine Kreuzung auf der Fahrbahn auch vorschriftsmäßig queren zu können.

An fast 300, meist kleineren Straßen in Hamburg besteht indes bereits seit einigen Jahren keine Radwegbenutzungspflicht mehr. Vielfach hatten der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und Behörden in Hamburg darum in Musterverfahren vor Gerichten gestritten. Hintergrund ist eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 1998 - wonach Radfahrer auch auf den Straßen fahren dürfen. Allerdings nicht, wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad auf die Benutzungspflicht eines Radwegs hinweist. Und das gab es in der Hansestadt mit seinem Netz von 1700 Kilometern Radwegen sehr oft. Doch diese Radwege sind meist sehr schmal, verlaufen quer über Bürgersteige und sind nach Ansicht des ADFC kaum benutzbar. Mit Musterverfahren versuchten Hamburger ADFC-Mitglieder daher seit 2001 wie an der Eppendorfer Landstraße die Benutzungspflicht per Rechtsstreit zu kippen. Nach Ansicht des Fahrradklubs würden Unfallstatistiken belegen, dass das Fahrradfahren auf der Straße trotz eines "subjektiven Unsicherheitsgefühls" viel sicherer sei. Auf den Radwegen würden Radler von Autofahrern beim Abbiegen viel häufiger übersehen.

Seit 2010 gibt es zu diesem Streit, der ähnlich auch in anderen Städten geführt wird, ein deutliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Danach darf eine Benutzungspflicht nur noch bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen auf einer Straße angeordnet werden - was vielfach kaum nachweisbar ist.

Allerdings fällt die Benutzungspflicht seitdem in Hamburg nicht komplett - was offensichtlich an einer Zersplitterung der Zuständigkeiten liegt. Auf eine Kurzformel gebracht: Die rund 30 Polizeikommissariate entscheiden über Benutzungspflichten, die Bezirke bauen die Schilder ab, und der Landesbetrieb Straßen kümmert sich um Ampelschaltungen. "Zum Teil dauert es daher Jahre, bis nach Abschaffung der Benutzungspflicht auch die Schilder abgebaut werden und man wirklich auf der Straße radeln darf", sagt ADFC-Sprecher Dirk Lau.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) kommt zu einer ähnlichen Einschätzung. Hamburg setze die Abschaffung der Benutzungspflicht nur "sehr zögerlich" um, sagt ADAC-Verkehrsexperte Carsten Willms. "Grundsätzlich gehören aber Radfahrer auch auf die Straße - das ist am sichersten", so Willms. Ausnahmen sollte es nur an den ganz großen Hauptverkehrsstraßen wie etwa Kieler Straße oder Amsinckstraße geben.