Wer A sagt, muss auch B sagen - und manchmal sogar C und D. So ähnlich hat Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz begründet, warum die Stadt nach Staatsverträgen mit den beiden christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinde nun auch feste Vereinbarungen mit den muslimischen Verbänden schließt.

Politische Leidenschaft hört sich anders an, gewiss. Aber welche Alternative blieb Scholz und seinem SPD-Senat ernsthaft? Angestoßen hatte die komplizierten Verhandlungen mit den Muslimen der damalige Bürgermeister Ole von Beust (CDU) bereits 2007. Schon die lange Zeit der Gespräche hatte zu berechtigten Erwartungen aufseiten der untereinander durchaus zerstrittenen Verbände geführt. Ein Abbruch der Gespräche wäre ein Affront für die Muslime gewesen, der allen Integrationsbemühungen schweren Schaden zugefügt hätte.

Gut begründbar wäre ein solcher Schritt ohnehin nicht gewesen. Denn mit welchem Recht sollte der großen Zahl in Hamburg lebender Muslime die symbolische Anerkennung als Religionsgemeinschaften in Form eines "feierlichen" Vertrages verweigert werden? Die Vereinbarungen sind also auch eine Frage der Gleichberechtigung.

Sicherlich: Das Bekenntnis zu religiöser Toleranz und gegenseitigem Respekt, das den Text durchzieht, ergibt sich schon aus dem Grundgesetz, bedürfte also streng genommen nicht nochmaliger Normierung.

Aber es gibt auch Festlegungen, die über Selbstverständliches hinausgehen. Dass Muslime künftig Anspruch auf drei nicht gesetzliche Feiertage haben, ist eine konkrete Ausgestaltung ihres Rechts auf freie Religionsausübung. Auch ein gläubiger Protestant muss am Buß- und Bettag nicht arbeiten. Urlaub hat er so wenig, wie ein Muslim am Ramadanfest haben wird - beide müssen verlorene Arbeitszeit nachholen.

Ein nicht zu unterschätzendes Integrationspotenzial liegt in der Bereitschaft der muslimischen Verbände, am Hamburger Modell des überkonfessionellen Religionsunterrichts mitzuwirken. Allerdings wird es hier erst einmal darum gehen, behutsam für Akzeptanz auf allen Seiten zu sorgen.