Im Anfechtungsverfahren gegen den Volksentscheid über die Schulreform will das Verfassungsgericht der Hansestadt morgen das Urteil verkünden.

Hamburg. Eineinhalb Jahre nach dem Volksentscheid über die umstrittene Hamburger Schulreform droht eine Wiederholung der Abstimmung. Im Anfechtungsverfahren gegen den Volksentscheid will das Verfassungsgericht der Hansestadt morgen das Urteil verkünden. Drei Hamburger Bürger hatten geklagt, weil sie den Volksentscheid über die Schulreform vom 18. Juli 2010 für verfassungswidrig halten und für ungültig erklären lassen wollen.

Durch den Volksentscheid war die Einführung der sechsjährigen Primarschule in Hamburg gescheitert. Die Volksinitiative "Wir wollen lernen!" hatte sich damit erfolgreich gegen die schwarz-grünen Reformpläne gewehrt. Noch am Tag der Abstimmung hatte der damalige Bürgermeister Ole von Beust seinen Rücktritt angekündigt. Bei der vorgezogenen Neuwahl im Februar 2011 erreichte die SPD unter dem heutigen Bürgermeister Olaf Scholz die absolute Mehrheit.

+++ Dossier zur Schulreform +++

Die Antragsteller halten laut Gericht das Zustandekommen der Abstimmung, Gegenstand, Durchführung sowie Ermittlung der Ergebnisse für rechtswidrig. Das bezieht sich sowohl auf die Vorlage der Volksinitiative "Wir wollen lernen!" als auch auf die Gegenvorlage der Bürgerschaft. Hauptkritikpunkt ist demnach, dass Neinstimmen nicht gewertet wurden. Das sei ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Stimmrechtsgleichheit.

Trotz des Anfechtungsverfahrens hatte die Hamburgische Bürgerschaft das Schulgesetz im September 2010 beschlossen und somit das Anliegen von "Wir wollen lernen!" umgesetzt. Der Versuch der drei Hamburger Kläger, mit einer zusätzlichen einstweiligen Anordnung die Änderung des Gesetzes vor Abschluss des Verfahrens zu verhindern, war gescheitert. Sollte das Verfassungsgericht den Volksentscheid für ungültig erklären, käme eine Wiederholung in Betracht.