Nicht für alle Erziehungsaufgaben ist der Staat verantwortlich

Die Zahl ist erschreckend. Fast jeder zweite Grundschüler in Hamburg kann nach der Grundschulzeit nicht schwimmen, Tendenz steigend. Die DLRG und die Opposition schlagen zu Recht Alarm. Doch eine zutreffende Bestandsaufnahme führt nicht zwangsläufig zu den richtigen Ableitungen.

Die Forderungen der Nichtschwimmerlobby sind so forsch wie teuer: mehr Lehrer, mehr Schwimmunterricht, mehr Bäder, verlängerte Öffnungszeiten - geradezu ritualhaft wird der Staat in die Pflicht genommen. Da muss es fast verwundern, dass in den Jahrzehnten, bevor die Rundumbetreuung durch den Staat zum deutschen Lebensglück wurde, Kinder überhaupt schwimmen gelernt haben. Dabei ist die Erklärung denkbar einfach: Es war die selbstverständliche Pflicht für Eltern und Geschwister, den Nachwuchs das Schwimmen zu lehren. Und diese Pflicht ist bis heute geblieben - egal welchen kulturellen Hintergrund die Familie hat, aus welchem Stadtteil sie kommt, wie viel Geld zur Verfügung steht. Man kann, ja man darf den Eltern nicht jede Verantwortung abnehmen.

Die Schule muss dennoch da helfen, wo dieses Verständnis fehlt. Hier muss sie Schwimmkurse anbieten und die Lernerfolge messen. Die Behörde hat dann noch eine weitere Aufgabe: die Schulpflicht beim Schwimmunterricht konsequent durchzusetzen.