Das Modell des Senats ist transparent und scheint solide kalkulierbar. Eine komplette Übernahme birgt dagegen zu viele Risiken

Die Diskussion um einen Netzrückkauf berührt Grundsatzfragen unseres Sozialstaates. Kernbereiche der staatlichen Daseinsvorsorge sollten nicht privatwirtschaftlichen Interessen und der Gewinnmaximierung überlassen werden. Warum also keine Vollverstaatlichung der Netzbetreiber?

Ein solcher Weg in den Staatskapitalismus hat sich, wie die Erfahrung zeigt, nicht bewährt. Privatwirtschaftlich geführte Unternehmen arbeiten in der Regel nicht nur wirtschaftlicher und produktiver, sie unterliegen auch keinem politischen Druck und sind zudem als Versorgungseinrichtungen für verdiente Politfunktionäre ungeeignet. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich für ein Beteiligungsmodell entschieden, das eine preisgerechte Stromversorgung der Bevölkerung ermöglicht, ohne zugleich den Haushalt zulasten aller Steuerzahler unzulässig zu belasten.

Die ausgehandelten Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Energieunternehmen berücksichtigen zentrale Empfehlungen, die der Hamburger Steuerzahlerbund bereits im Herbst 2010 vorgeschlagen hatte: Eine Vollverstaatlichung der Energienetze wurde verhindert, die Mitentscheidungsrechte der Stadt gehen über die üblichen Rechte von Minderheitsgesellschaftern hinaus, der Ausbau der Energienetze für Zukunftsprojekte wurde verbindlich fixiert, und über die HGV erhält die Stadt weitreichenden Einfluss auf die Preisgestaltung bei der Energieversorgung. Eine solche privilegierte Minderheitsbeteiligung wird dem verfassungsrechtlichen Gebot einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung am ehesten gerecht.

Bei einer Volksabstimmung stehen spätestens 2013 zwei Modelle zur Auswahl. Der Senat will 543,5 Millionen Euro für eine 25,1-prozentige Beteiligung investieren, die Initiative will die Netze komplett kaufen. Dies wird voraussichtlich mehr als zwei Milliarden Euro kosten. Angesichts der Haushaltslage werden beide Modelle über Kredit finanziert werden müssen.

Die Finanzierung des Senatsmodells hängt wesentlich von der Garantiedividende ab. Sie soll zur Tilgung des Kaufpreises und für Zinszahlungen verwendet werden. Das Modell rechnet sich, sobald die Beteiligungssumme komplett zurückgezahlt wurde. Bei einer Ausschüttung von zum Beispiel 50 Millionen Euro pro Jahr würde Hamburg die letzte Tilgungsrate im Jahr 2025 zahlen und müsste bis dahin insgesamt rund 124 Millionen Euro Zinsen zahlen.

Die Initiative will Tilgung und Zinsen aus den Netzentgelten zahlen, die sie mit 450 Millionen Euro beziffert. Das Finanzierungsmodell der Initiative ist jedoch komplexer, weil es mit dem Plan verbunden ist, alle Energienetze über Stadtwerke zu betreiben und zugleich Energieversorgung anzubieten. Als "Rückgrat" der Finanzierung wird deshalb auch das Eigenkapital von Hamburg Wasser angeführt, das offenbar angetastet werden soll, wenn das Geld nicht reicht. Dies würde zu einem kompletten Strukturwandel führen und in einem wesentlichen Bereich den Weg in den Staatskapitalismus ebnen. Entscheidungen mit grundlegenden Auswirkungen auf den Staatshaushalt, wie sie die Bürgerinitiative anstrebt, stoßen hier auf ihre verfassungsrechtlichen Grenzen.

Hinzu kommt, dass bei diesem Modell alle notwendigen Investitionen aus städtischer Tasche bezahlt werden müssten. Der Vorteil im Senatsmodell liegt darin, dass die Energieversorger die angekündigten Investitionen von rund 1,6 Milliarden Euro vollständig allein tragen. Die dadurch geschaffenen Werte gehen aber teilweise in die Bilanz der Stadt ein, wie das geplante Innovationskraftwerk.

Während das Senatsmodell vergleichsweise transparent und solide kalkulierbar erscheint, bietet der Vorschlag der Initiative noch zu viel Verunsicherung hinsichtlich der Kostenauswirkungen. Insbesondere stellt sich die Frage, warum die Vollverstaatlichung der Energienetze zwingend erforderlich ist. Der hohe Anteil an Regulierung lässt kaum Raum für unternehmerische Entscheidungen. Die energiepolitischen Ziele der Initiative sind im Übrigen weitgehend auch dann realisierbar, wenn sich die Stadt lediglich am Netzbetrieb beteiligt, statt diesen zu verstaatlichen.