Hamburgs oberster Datenschützer sieht in dem Gesetzesvorstoß des Senats gegen Internetdienste wie Google Street View erst einen Anfang

Hamburgs Gesetzesinitiative ist für den Datenschutz ein erster Schritt in die richtige Richtung, und zwar weit über die Grenzen der Stadt hinaus. Denn das nach dem Willen Hamburgs geplante Bundesgesetz trifft den Kern der Probleme in einer digitalen Gesellschaft. Wir müssen tätig werden, um unsere Persönlichkeitsrechte zu bewahren.

Das ist die Lehre aus dem allgegenwärtigen Internet und der zunehmenden Entwicklung zur Kommerzialisierung von personenbezogenen Daten. Viele Bürger fühlen sich von Internetdiensten wie Google ausgespäht. Das führt zu einer verbreiteten Verunsicherung, der es entgegenzutreten gilt.

Die Kernfragen dabei lauten: Welche Informationen darf ein Unternehmen wie Google weltweit ins Netz stellen? Konkret: Wie geschützt sind eigentlich willkürlich vorgenommene Aufnahmen von Straßen, von privaten Gebäuden und von Autos, deren Nummernschilder durch Heranzoomen zu erkennen sind?

Die Bundesratsinitiative des Hamburgischen Senats ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund langwieriger und zum Teil kontroverser Verhandlungen mit der Firma Google Inc. sowie mit Vertretern der Firma Google Germany GmbH zum geplanten Internetdienst Street View begrüßenswert.

Eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes würde in Zukunft erheblich mehr Rechtssicherheit schaffen, nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Anbieter der Dienste.

Denn mit einer gesetzlichen Grundlage würde ihnen deutlicher als bisher gesagt, was erlaubt und was verboten ist. Schließlich ist damit außerdem eine Stärkung der Datenschutzaufsicht verbunden, die künftig für die Überwachung der Erhebung und Übermittlung von Bilddaten auf klare und vollzugsfähige Vorgaben zurückgreifen kann. Der Gesetzentwurf nimmt die wichtige Forderung des Datenschutzes auf, angesichts fortschreitender Technik, die noch aus der Vor-Internetzeit stammenden Abwägungsregelungen des Bundesdatenschutzgesetzes an die modernen Möglichkeiten und Gefährdungspotenziale der digitalen Gesellschaft anzupassen.

Das Gesetz soll nicht verhindern, etwas öffentlich zu zeigen, sondern es stellt vor allem Verfahrensregelungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts auf. Die Verpixelung und Unkenntlichmachung von Gesichtern wie von Kfz-Kennzeichen ist danach künftig zwingend gesetzlich gefordert. Hinzu kommt das Recht der Betroffenen, gegen die Abbildung der Gebäude als Eigentümer und Mieter sowie gegen die Abbildung der Person insgesamt Widerspruch einzulegen.

Der Bürger kann sich, wenn der Hamburger Vorstoß durch das Gesetzgebungsverfahren geht, auf Recht und Gesetz stützen und nicht nur auf eine Vereinbarung zwischen Datenschutzbehörde und Unternehmen.

Der Gesetzesvorschlag aus Hamburg ist keine Lex Google, denn der Markt mit Geodaten entwickelt sich ständig weiter und lockt auch andere Unternehmen, die bereits Online-Bilder von Städten im Internet bereitstellen bzw. in den Startlöchern dazu stehen.

Projekte, die wie Google Street View die umfassende Abbildung des öffentlichen Raums bezwecken und damit auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen können, machen eine Planung bereits vor Erhebung der Daten erforderlich.

Es muss klar sein, an welchem Ort welche Daten erhoben werden sollen, und es muss sichergestellt werden, dass im Anschluss an die Erhebung der Bilddaten die neuen geplanten gesetzlichen Vorgaben (Widerspruch, Anonymisierung, Löschung der Rohdaten, öffentliche Mitteilungen) eingehalten werden. Diesen Forderungen wird der Gesetzentwurf gerecht.

Eine offene Flanke bleibt: Eine Kontrolle im nicht europäischen Ausland, etwa ob die Verpflichtung zur Löschung der Rohdaten wirklich eingehalten wird, ist nationalen Datenschutzbehörden nicht möglich. Gleiches gilt für Sanktionen in Form von Bußgeldern oder behördlichen Anordnungen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Hier bedarf es künftig flankierend internationaler Abkommen, die einen Mindeststandard bei der Gewährung des Datenschutzes auch im Ausland verbindlich machen. Das Internet ist global. Unsere nationalen Rechtsvorschriften sind es nicht.