Die direkte Bürgermitbestimmung ist in Hamburg auf zwei Arten möglich. In Bezirken kommt es in der ersten Stufe zu einem Bürgerbegehren: Unterschreiben (je nach Größe des Bezirks) zwei bis drei Prozent der Wahlberechtigten (in Altona rund 5800 Unterschriften), kommt es zu einem Bürgerentscheid. Bei dieser Abstimmung gilt die einfache Mehrheit. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid entspricht dem Beschluss einer Bezirksversammlung. Das hat zur Folge, dass der Senat einem Bezirk ein Verfahren auch wieder aus der Hand nehmen kann und der Entscheid - wie mehrfach geschehen - ins Leere läuft. Zusätzlich zu den Bürgerentscheiden gibt es in Hamburg auch noch Volksentscheide, die einem Beschluss der Bürgerschaft gleichkommen. Allerdings gilt dann am Ende der Abstimmung nicht die einfache Mehrheit, sondern es sind unterschiedlich hohe Mindestzahlen zu erreichen.