“Eine Genehmigung ist nicht ausgeschlossen“, sagt das Bezirksamt. Der Anwalt des Betreibers kündigt Untätigkeitsklage an.

Hamburg. Es kam, wie viele es vermuteten: Die Politik hatte das Großbordell an der Angerburger Straße 20 in Wandsbek lange vorausgesagt, die Bezirksverwaltung hatte es immer wieder bestritten. Nun hat der künftige Betreiber des Bordells beim Bezirksamt einen neuen Antrag für 19 zusätzliche Zimmer an der Angerburger Straße gestellt. Diesmal für ein Etablissement im Erdgeschoss. Erteilt der Bezirk eine Genehmigung, stehen in dem Haus rund 40 Zimmer auf mehreren Ebenen für die Dienste der Prostituierten zur Verfügung.

Zur Vorgeschichte: Der Streit um das Bordell dauert schon fast ein Jahr. Bereits am 20. November 2008 hatte Bezirksamtsleiterin Cornelia Schroeder-Piller (CDU) in einem Vorbescheid die Ansiedlung eines Bordells im ersten Stockwerk an der Angerburger Straße 20 genehmigt - ohne vorher die politischen Gremien des Bezirks zu informieren und sie in die Entscheidung mit einzubinden. Antragsteller für ein Bordell mit 20 Zimmern war und ist Hans-Jürgen N., der Betreiber der Bordellkette Geizhaus.

Nach Protesten von Bürgern und Politik sowie einer Klage hieß es vom Bezirksamt: Das Bordell ist nicht mehr zu verhindern. Der Bezirk erteilte eine Genehmigung, begrenzte aber die Zimmerzahl auf zehn. Dagegen legten die Anwälte des Betreibers, die Kanzlei Klemm & Partner, Widerspruch ein. In einem Eilverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht im August: Das Bordell darf gebaut werden. Und hob damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts auf. Die Hauptverhandlung steht noch aus. Anwalt Gero Tuttlewski rechnet frühestens in einem Jahr mit einer endgültigen Entscheidung.

So lange will der Betreiber nicht warten. Um sich die Möglichkeit auf weitere Zimmer zu erhalten, hat er deshalb den neuen Antrag gestellt für zusätzliche Räume im Erdgeschoss. Tuttlewski selbst nennt dies ein "taktisches Mittel", weil der Bezirk die Zimmerzahl in der Genehmigung begrenzt hat. Der neue Antrag sei eine "vorsorgliche Maßnahme", falls im Widerspruchsverfahren nicht im Sinne seines Mandanten entschieden werde.

Auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht hat ihn ausgerechnet einer der härtesten politischen Gegner des Bordells. In einer Fernsehsendung hatte der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jan Balcke darauf hingewiesen, dass nach Aussagen des Rechtsamts des Bezirks eine Ausdehnung des Bordells auf das Erdgeschoss wegen des Vorbescheides nicht zu verhindern sei. "Ich habe mich sehr gefreut, dies zu hören", sagte Tuttlewski und stellte den neuen Antrag.

Jan Balcke kommentierte die Situation so: "Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Es ist genau die Situation eingetreten, vor der wir ausdrücklich gewarnt haben." Und weiter: "Jetzt haben wir das Großbordell, von dem die Bezirksamtsleiterin immer bestritten hat, dass es kommen würde." Dadurch werde der Charakter des Gebietes "nachhaltig negativ beeinflusst".

Nach Aussagen des Bezirksamts sei die Genehmigung für das Erdgeschoss "nicht ausgeschlossen". Der Antrag werde geprüft. Eine Entscheidung soll in zwei Monten vorliegen. Amtsleiterin Schroeder-Piller sagte: "Wenn es eine Möglichkeit gibt, den Antrag zu verhindern, werden wir das tun."Unterdessen kündigte Anwalt Tuttlewski eine Untätigkeitsklage gegen das Bezirksamt an. Dies sei ein "normaler anwaltlicher Reflex", weil der Bezirk nicht innerhalb der gesetzlich festgeschriebenen Dreimonatsfrist auf den Widerspruch reagiert habe.