Das erste Kapitel im “Wandsbeker Bordellstreit“ ist beendet: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Bau eines Bordells an der Angerburger Straße gestoppt.

Grund: Der Bordellbetrieb passt nicht zum Gewerbegebiet der Automeile am nahen Friedrich-Ebert-Damm und kann vorläufig nicht gebaut werden. Das geht aus einer Erklärung des Gerichts hervor. Es hat in einem Eilverfahren mit seinem Beschluss die aufschiebende Wirkung der Klage einer Nachbarin angeordnet. "Bei dem Bordell handelt es sich offensichtlich weder um einen Betrieb, der zur Automeile passt, noch um einen störenden produzierenden Gewerbebetrieb", heißt es in der Gerichtsmitteilung.

Im Gewerbegebiet rund um die Automeile sollen sich laut Bebauungsplan "störende" Betriebe ansiedeln können. "Stören heißt nicht, dass sich Bürger daran stören, sondern, dass Betriebe störende Emissionen wie Lärm oder Abgase verursachen", sagt Susanne Walter, Sprecherin der Verwaltungsgerichte dem Abendblatt. Da seien "etwas ruhigere" Betriebe fehl am Platz. Walter: "Wer viel emittiert, will auch nicht, dass der Nachbar sagt, er sei ruhebedürftig."

Der Streit hat zu chaotischen Zerwürfnissen zwischen Parteien und auch innerhalb der Wandsbeker CDU geführt. Höhepunkt: Die CDU-Fraktion war nach Bürgerprotesten der Bezirksamtsleiterin Cornelia Schroeder-Piller (CDU) in den Rücken gefallen. Nach einer Vorgenehmigung sollte diese von der Fraktion verhindert werden und wurde dann doch beschlossen.

Anlass der Streits ist die geplante Umsiedlung eines kleinen Bordells ("Geizhaus", zwei Dutzend Prostituierte) an die Angerburger Straße. Zur Schlammschlacht wurde der Streit, nachdem ein zweites Bordell (ein "Riesenbordell") ins Gespräch gebracht wurde und dies zu Verwechslungen führte. Das "Riesenbordell" hat sich bisher als reines Fantasieprodukt herausgestellt.

Der Kampf für und gegen das kleine Bordell geht jedoch weiter. Auch die Schlammschlacht. "Eine Klatsche für die Bezirksamtsleiterin", kommentiert der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jan Balcke den Gerichtsbeschluss. "Es wurde deutlich, dass CDU und GAL wider besseres Wissen die Entscheidung der Verwaltung für das Bordell mitgetragen haben und wie blinde Hühner hinter der Bezirksamtsleiterin hergelaufen sind", sagt er.

Das Bezirksamt geht auf die Schlammschlacht nicht ein, nur auf den Gerichtsbeschluss: "Wir begrüßen es, dass zumindest vorläufig eine Entscheidungsgrundlage geschaffen wurde, die allen Beteiligten Rechtssicherheit bietet. Die Entscheidung entspricht unserem Wunsch, dass Bordellbetriebe in diesem Gebiet ausgeschlossen werden", sagte Sprecherin Christiane Kurth.

Ähnlich sieht es CDU-Fraktionschef Eckard Graage: "Wenn es dazu kommt, dass durch ein Gerichtsurteil ein Bordell dort verhindert wird, ist das in unserem Sinne." Und Ilse Drews (68), die mit ihrer Bürgerinitiative "Wandsbek wehrt sich" das Bordell verhindern will, freut sich über einen "Etappensieg, der uns Mut macht."

Anwalt Gero Tuttlewski von der Kanzlei Klemm & Partner (die das Geizhaus bei dem Umsiedlungsplan vertritt) sagt hingegen: "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Vorhaben an der Stelle rechtmäßig ist, und werden sofort die Überprüfung im Beschwerdeverfahren durch das Oberverwaltungsgericht beantragen."

Dann wird das nächste Kapitel aufgeschlagen. (reba)