Berlin. Ein Blick auf den Kassenbon nach dem Einkauf kann zu einer bösen Überraschung führen. Verbraucherzentralen geben Kunden diesen Rat.

Die galoppierende Inflation sorgt dafür, dass auch Lebensmittel immer teurer werden. Supermarktmitarbeiter kommen oftmals gar nicht mehr hinterher Preisschilder am Regal neu auszuzeichnen. Wenn Kundinnen und Kunden in der Gewissheit noch einen günstigen Preis erwischt zu haben nach dem Einkauf ihren Kassenbon kontrollieren, folgt nicht selten eine böse Überraschung.

Wie die Verbraucherzentrale Berlin mitteilt, häufen sich in den vergangenen Wochen Beschwerden zu unterschiedlichen Preisen am Supermarktregal und an der Kasse. Heißt: Der am Regal angegebene Preis und der an der Kasse tatsächlich gezahlte Preis weichen voneinander ab – in manchen Fällen sogar deutlich zu Lasten der Kunden.

Falsche Preisauszeichnung verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen

Eine bewusste Betrugsmasche der Händler sieht die Verbraucherzentrale aber nicht. "Natürlich kann es einmal dazu kommen, dass das Preisschild am Regal etwas zu spät gewechselt wird, aber das darf nicht die Regel sein", schreiben die Verbraucherschützer auf ihrer Seite. Unternehmen, die Preise vorsätzlich falsch auszeichneten, verstießen gegen die gesetzlichen Vorgaben und begingen eine Ordnungswidrigkeit, heißt es weiter. Zuständig für die Kontrolle seien die Lebensmittelüberwachung beziehungsweise das Ordnungsamt.

Verbraucherschützer: Kauf findet erst an der Kasse statt

Wie sieht aber nun die rechtliche Lage konkret aus? Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass der Kauf erst an der Kasse stattfindet und dort juristisch gesehen auch die Vereinbarung über den Preis zustande kommt. Es sei deshalb irrelevant, welcher Preis am Supermarktregal ausgewiesen wird.

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Nun ist es laut Verbraucherzentrale aber nicht so, dass Verbraucher, denen nach dem Kauf ein Preisunterschied auffällt, dies einfach so hinnehmen müssen. Ernährungsexpertin Sabrina Schulz von der Berliner Verbraucherzentrale empfiehlt, den Preis am besten direkt zu kontrollieren, wenn die Artikel eingescannt werden. "Wenn das nicht möglich ist, weil Sie mit dem Einpacken beschäftigt sind, sollte direkt im Laden der Kassenbon überprüft und auf das Problem aufmerksam gemacht werden. Der Supermarkt ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen den Artikel zum günstigen Preis zu geben, aber Sie haben das Recht, den Kauf rückgängig zu machen", erklärt Schulz weiter.

Schlechte Karten hat dagegen, wer den Preisunterschied erst zu Hause bemerkt. In diesem Fall sei man auf die Kulanz des Händlers angewiesen, schreibt die Verbraucherzentrale. (tok)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.