Berlin. . Eine allgemeine Corona-Impfpflicht, 2G im Handel: Diese neuen Maßnahmen könnten Bund und Länder an diesem Donnerstag beschließen.

  • Der Corona-Gipfel von Bund und Länder läuft, bald ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen
  • Welche Regeln und Maßnahmen drohen jetzt in Deutschland?
  • Die Pläne aus dem Entwurf für das Beschlusspapier im Überblick

Angesichts der weiter eskalierenden Corona-Lage und der neu aufgetauchten Omikron-Variante planen Bund und Länder härtere Maßnahmen. Darüber wollen sie am Donnerstag entscheiden. Ursprünglich war die nächste Bund-Länder-Runde erst für den 9. Dezember vorgesehen. Angesichts der dynamischen Entwicklung des Pandemiegeschehens gab es beim informellen Corona-Gipfel am Dienstag aber offenbar Einigkeit, nicht noch neun Tage verstreichen lassen zu können.

Bereits am Dienstnachmittag hatten sich die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel, ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz und die 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten zu einer Bund-Länder-Runde getroffen.

Corona-Gipfel: Welche Regeln gegen die vierte Welle helfen sollen

Beschlossen werden könnten zusätzliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. So sieht es der Entwurf für die Beschlussvorlage des Treffens vor, der unserer Redaktion vorliegt.

"In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst", heißt es in dem Papier vom Mittwoch, Stand 23.00 Uhr. Demnach sollen private Zusammenkünfte für nicht geimpfte und nicht genesene Personen in den kommenden Wochen nicht mehr in größerem Rahmen möglich sein. Menschen eines Haushalts dürfen sich nur noch mit zwei weiteren Personen treffen – Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

Auch in anderen Lebensbereichen werden die Regeln für Ungeimpfte deutlich verschärft. Hier ein Überblick über die Maßnahmen, die im Entwurf der Beschlussvorlage vorgesehen sind:

Corona-Maßnahmen: Welche Regeln Bund und Länder planen

  • Die 2G-Regel soll bundesweit und unabhängig von der Inzidenz auf den Einzelhandel ausgeweitet werden. Zugang zu Geschäften hätten dann nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sein sollen Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Apotheken.
  • Auch für Einrichtungen im Kultur- und Freizeitbereich – also zum Beispiel Kinos, Theater oder Restaurants, soll 2G verpflichtend werden. Ergänzend könne sogar 2G plus vorgeschrieben werden, heißt es in dem Papier.
  • Zudem soll es neue Einschränkungen für Großveranstaltungen geben. Dabei geht es vor allem um eine begrenzte Auslastung und eine Obergrenze für die Zahl der Zuschauer. Bund und Länder wollen hier erneut zwischen Veranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen unterscheiden. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Darüber hinaus soll 2G gelten und die Maskenpflicht. Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G plus).
  • Clubs und Diskotheken sollten nach einem früheren Beschlussentwurf in Regionen, in denen die Corona-Inzidenz über 350 steigt, schließen müssen. Dies sei rechtlich bereits möglich. Nun steht die Zahl 350 jedoch wieder in eckigen Klammern – das heißt, über diesen Punkt wird noch verhandelt
  • In den Schulen soll wieder eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten. Auch diesen Punkt setzen bereits einige Landesregierungen so durch. Mehr zum Thema: Müssen Schulen in Deutschland bald wieder schließen?
  • Für Weihnachtsmärkte soll bundesweit der Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich sein. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G plus). Die Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen ist nur für Geimpfte und Genese möglich, die einen aktuellen Test vorweisen müssen (2G plus).
  • Streit scheint es noch an dem Punkt zu geben, ob das Infektionsschutzgesetz noch um weitere Regelungen ergänzt wird, damit Länder und Regionen mit hohem Infektionsgeschehen zusätzliche Maßnahmen wie zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten anordnen können.

Am Ende des Beschlussvorlagen-Entwurfs wird klargestellt, dass es sich bei den darin genannten Maßnahmen lediglich um bundesweit einheitliche Mindeststandards handele. Länder mit niedrigeren Inzidenzen müssten diese präventiv umsetzen – Bundesländer und Regionen, in denen die Corona-Lage deutlich angespannter ist, noch darüber hinaus Maßnahmen planen und umsetzen.

Zudem wird im Papier festgehalten, dass im Bundeskanzleramt ein wöchentlich tagendes Expertengremium angesiedelt wird und dass der angedachte Krisenstab von Bund und Ländern die Arbeit aufnimmt. Dieser soll sich vor allem um Probleme bei der Impfkampagne kümmern. In Bezug auf die Corona-Impfungen legt das Entwurfspapier auch zahlreiche angedachte Neuregelungen fest.

Corona-Impfungen: Das planen Bund und Länder

  • Der Bundestag soll zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. "Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können", heißt es im Entwurf der Beschlussvorlage. Das sei in etwa im Februar 2022 der Fall.
  • Der Bund selbst wird laut dem Papier demnächst eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in bestimmten Berufen auf den Weg bringen – hierzu sollen Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen gehören.
  • Das Impftempo soll erhöht werden. Bis Weihnachten sollen insgesamt 30 Millionen Dosen verimpft werden – und zwar Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen.
  • Der Kreis derjenigen, die impfen dürfen, soll wohl weiter ausgedehnt werden. Auch Apothekerinnen, Zahnärzte und Pflegefachkräfte sollen kurzfristig impfen dürfen.
  • Der Impfschutz lässt mit der Zeit deutlich nach. Deshalb wollen sich Bund und Länder bis Jahresende verständigen, inwiefern der Impfstatus nach mehreren Monaten auslaufen könnte. In der Europäischen Union wird derweil diskutiert, ob der Impfstatus neun Monate lang gültig sein sollte – dies soll bei den Überlegungen für eine entsprechende Regelung in Deutschland mit einbezogen werden.
Bund und Länder werden am Donnerstag zu neuen Corona-Beratungen zusammenkommen (Archivbild vom 18.11.2021).
Bund und Länder werden am Donnerstag zu neuen Corona-Beratungen zusammenkommen (Archivbild vom 18.11.2021). © Steffen Kugler/Bundesregierung/dpa

Urteil zur Bundesnotbremse dürfte Corona-Gipfel Rückenwind geben

Vor der Bund-Länder-Runde hatte am Dienstagvormittag das Bundesverfassungsgericht zentrale Entscheidungen zu Lockdown-Maßnahmen vom Frühjahr bekannt gegeben. Demnach sind die Maßnahmen der sogenannten Bundesnotbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Die Richter äußerten sich sowohl zu Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen als auch Schulschließungen. So hätten die vergangenen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zwar in die Grundrechte eingegriffen, angesichts der "äußersten Gefahrenlage der Pandemie" seien die strengen Vorschriften aber dennoch verfassungsmäßig gewesen. Dies dürfte der Bund-Länder-Runde am Donnerstag wahrscheinlich auch den nötigen Rückenwind geben, um erneut härtere Corona-Regeln auf den Weg zu bringen.

(fmg)