Freiburg. Der Prozess um ein lange verschwundenes Mädchen ist mit einem Urteil zu Ende gegangen: Der Begleiter von Maria H. muss ins Gefängnis.

Der Begleiter der jahrelang verschwundenen minderjährigen Maria H. aus Freiburg ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach das Urteil gegen den 58 Jahre alten Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen am Dienstag wegen schwerer Entziehung Minderjähriger und sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen.

Dem Mann wurde vorgeworfen, im Mai 2013 mit der damals 13-Jährigen ins Ausland geflüchtet zu sein. Die Eltern des Mädchens wussten davon nichts und forderten Schmerzensgeld.

Laut Anklage war der Mann mit dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen quer durch Europa nach Italien gereist. Dort lebten die beiden in einem Dorf in Sizilien. Nach mehr als fünf Jahren kehrte Maria nach Freiburg zurück. Im vergangenen August war sie überraschend zurückgekehrt. Der Mann wurde wenig später in Italien festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).

Fall Maria aus Freiburg: Angeklagtem droht mehrjährige Haftstrafe

Bei den Plädoyers Ende Juni forderte die Staatsanwältin sieben Jahre und drei Monate Gefängnis sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Mannes plädierte den Angaben zufolge für vier Jahre und sechs Monate Haft ohne Sicherungsverwahrung.

Der Mann und Maria hatten zu dem Fall vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Sie hatten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet kennengelernt. Der erwachsene Mann habe sich dort in Chats dem Mädchen gegenüber anfangs als Teenager ausgegeben. Der Fall Maria sorgte bundesweit immer wieder für Aufsehen. Auch ein „Schwarzwald-Tatort“ erinnerte an den Fall Maria.

Den Angaben zufolge ist der 58-Jährige nicht vorbestraft. Laut Polizei hatte er bei seiner Festnahme im vergangenen Sommer erklärt, zwischen ihm und dem Mädchen handele es sich um „Liebe“. Als Maria weggegangen sei, habe ihn dies zur Verzweiflung gebracht. Maria soll jahrelang allein unterwegs gewesen sein.

Maria und ihre Mutter sind in dem Prozess Nebenklägerinnen. Der Anwalt der Mutter sagte, neben einer Haftstrafe für den Angeklagten gehe es auch um Schmerzensgeld für Marias Mutter. Die Frau habe unter dem jahrelangen Verschwinden der Tochter stark gelitten und befinde sich noch immer in psychologischer Behandlung. In Deutschland gelten mehr als 11.000 Menschen als vermisst. (dpa/ac)