Freiburg/Blomberg. Mehr als fünf Jahre war das Mädchen Maria aus Freiburg fort. Jetzt läuft der Prozess gegen den 58-Jährigen, mit dem sie verschwand.

Sie war 13, als sie verschwand – und tauchte erst nach mehr als fünf Jahren wieder auf: Im Fall von Maria aus Freiburg hat der Prozess gegen den langjährigen Begleiter des Mädchens begonnen.

Der heute 58 Jahre alte Mann aus Blomberg im Kreis Lippe muss sich vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Er ist wegen Kindesentführung und sexuellen Missbrauchs angeklagt.

Am Montag sagte in dem Fall die mittlerweile 19-jährige Maria aus. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde sie als Hauptzeugin vernommen. Als Grund nannte das Gericht den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Da Maria seinerzeit minderjährig gewesen sei und es um Sexualdelikte gehe, gelte für sie ein besonderer Schutz.

Marias Mutter verließ, als ihre Tochter aussagte, ebenfalls den Gerichtssaal. Ihre Tochter habe darum gebeten, sagte sie. Mutter und Tochter sind Nebenklägerinnen in dem Verfahren.

Marias Aussagen vor Gericht „konzentriert und sehr umfassend“

Maria äußere sich vor Gericht „konzentriert und sehr umfassend“, sagte Staatsanwältin Nikola Novak in einer Prozesspause der Deutschen Presse-Agentur. Sie gebe den Prozessbeteiligten so die Möglichkeit, sich ein besseres Bild zu machen. Für ihre Aussage plante das Gericht den ganzen Tag ein. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Befragung an Folgetagen fortgesetzt werde, sagte ein Sprecher.

Maria habe sich bewusst zur persönlichen Teilnahme an allen Verhandlungstagen entschieden, sagte ihre Anwältin Claudia Meng: „Für sie ist es wichtig aufarbeiten zu können, was ihr widerfahren ist.“ Sie wolle mit dem Geschehenen abschließen können. Sie leide bis heute unter den Taten. Betreut und im Prozess begleitet wird sie den Angaben zufolge von einer Opferschutzorganisation.

Der 58-jährige Angeklagte sagte im Fall Maria H. bereits aus.
Der 58-jährige Angeklagte sagte im Fall Maria H. bereits aus. © dpa | Patrick Seeger

Maria selbst wollte sich am Montag nicht öffentlich äußern. In einem Fernsehinterview nach ihrer Rückkehr hatte sie gesagt, sie habe damals in dem Mann, den sie im Internet kennengelernt hatte, einen Helfer und Beschützer gesehen. Wegen schulischer und familiärer Probleme habe sie sich ihm anvertraut, ohne an die möglichen Konsequenzen zu denken.

52-Jähriger flüchtete mit 13-jähriger Maria ins Ausland

Im Mai 2013 war der verheiratete Angeklagte der Anklageschrift zufolge mit der damals 13-Jährigen ins Ausland geflüchtet. Die Eltern des Kindes wussten nichts von dem Plan.

Er habe das Mädchen kontrolliert, ihm Kontakte zu anderen verboten und es in 108 Fällen sexuell missbraucht, sagte Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg am Mittwoch.

Erster Kontakt zum elfjährigen Mädchen

Der Angeklagte gab zu, mit Maria untergetaucht zu sein. Für seine Aussagen wurde die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen. Als Grund nannte das Gericht Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, die geschützt werden müssten. Sein Verteidiger wollte sich Medien gegenüber am Mittwoch nicht äußern.

Nach Angaben der Staatsanwältin hatte es erste Kontakte bereits im April 2011 gegeben. Der rund 40 Jahre ältere Mann habe die damals Elfjährige über ein Chat-Forum im Internet kontaktiert und sich dabei anfangs als Teenager ausgegeben.

Maria durfte kein Handy oder Internet nutzen

Die Beziehung zu ihr habe er dominiert. In den mehr als fünf Jahren, in denen Maria und der Mann durch Europa reisten und untergetaucht waren, habe Maria kein Mobiltelefon oder das Internet nutzen dürfen.

Im Spätsommer des vergangenen Jahres war Maria überraschend zu ihrer Mutter nach Freiburg zurückgekehrt. Dann sagte sie gegenüber der Polizei aus, dass das Paar durch Europa gereist sei und zuletzt zwei Jahre in einer Wohnung auf Sizilien gelebt habe. Im September 2018 war der Mann in Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Die Polizei hatte den Mann mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Sie ging den Angaben zufolge weltweit mehr als 1000 Hinweisen nach. Zudem gab es Aufrufe im Internet und in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY – ungelöst“, jedoch ohne Erfolg.

Angeklagtem drohen bis zu zehn Jahre Haft

Für den Strafprozess sind sieben Verhandlungstage geplant. Gehört werden sollen 15 Zeugen. Ein Urteil könnte es demnach Ende Juni geben (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).

Bei Kindesentzug drohen laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre. Das Gericht prüft auch, ob anschließende Sicherungsverwahrung möglich ist. Hiermit hat es einen psychiatrischen Gutachter beauftragt, der den Prozess begleiten wird. (dpa/moi/ac)