Wettermoderator Jörg Kachelmann bleibt ein freier Mann: Nach seinem Freispruch nehmen Anklage und Nebenklägerin die Revisionen zurück.

Mannheim. Der Prozess gegen Jörg Kachelmann ist endgültig zu Ende: Der Freispruch für den Wettermoderator ist rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägerin zogen ihre Revisionsanträge zurück, teilte das Landgericht Mannheim am Freitag mit. Das Gericht hatte den Wettermoderator am 31. Mai vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Die „sehr ausführlich begründete Entscheidung“ des Landgerichts weise keine Rechtsfehler auf, erklärte die Staatsanwaltschaft den Rückzieher. Die Argumente, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten, seien nachvollziehbar. Die Kammer habe deshalb zurecht nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden. Eine Revision würde keine „genügenden Erfolgsaussichten bieten“.

Die Richter der 5. Strafkammer hatten Kachelmann im Mai nach 43 Verhandlungstagen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter betont, der Freispruch beruhe „nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist“. Der Schweizer Kachelmann sprach später in einem Zeitschrifteninterview vom „miesesten Freispruch aller Zeiten“ und wetterte gegen die „deutsche Gaga-Justiz“.

Jetzt reagierte er gelassen auf den Rückzieher der Staatsanwaltschaft. „Danke für die Gratulationstweets. Kann nicht immer lesen, muss mich tierisch beeilen wg Radio, Primavera-Wochenendwetter und Youtube-Videos“, twitterte er einige Stunden nach der Bekanntgabe. Seine Anwältin Andrea Combé zeigte sich wenig überrascht. „Wir haben diese Entscheidung erwartet. Das Urteil bietet keine Angriffspunkte“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. Sie sei auch erleichtert. „Eine Neuauflage des Prozesses hätte wieder viel Nervenanspannung mit sich gebracht.“ Kachelmanns Wetterunternehmen Meteomedia erklärte, man freue sich über die Entwicklung.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Kachelmanns ehemalige Geliebte, die als Nebenklägerin aufgetreten war, hatten gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess vier Jahre und drei Monate Haft wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Kachelmann war im März 2010 bei der Rückkehr aus Kanada auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden, nachdem seine Ex-Freundin ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Im Laufe der Ermittlungen kam heraus, dass der Moderator mehrere Geliebte gleichzeitig hatte. Etliche von ihnen wurden als Zeuginnen vernommen.

Bereits vor Prozessbeginn waren in verschiedenen Medien intime Details aus den Ermittlungsakten wiedergegeben worden. Mehrere Ex-Geliebte gaben – zum Teil schon vor ihrer Vernehmung vor Gericht - Interviews in Zeitschriften. Auch die Nebenklägerin ließ sich nach Ende des Prozesses für eine Titelgeschichte in der Zeitschrift „Bunte“ fotografieren und interviewen.

Nach seinem Freispruch hatte der 53 Jahre alte Kachelmann rechtliche Schritte wegen Verleumdung angekündigt. Nach dem Mammut-Prozess moderiert der ehemalige ARD-Wettermann wieder für Schweizer Medien sowie im Internet Wettervorhersagen.