Zwei Männer wurden von drei Unbekannten im U-Bahnhof Kaiserdamm attackiert, bei der Flucht wurde einer von einem Auto erfasst.

Berlin. Ein 23-Jähriger ist in Berlin von Schlägern in den Tod getrieben worden. Auf der Flucht vor mehreren Angreifern aus einem U-Bahnhof rannte der junge Mann am Samstag auf die Fahrbahn und wurde von einem Auto erfasst. Er erlag am Unfallort seinen Verletzungen. Unterdessen wurden zwei Männer festgenommen, die laut Polizei angaben, sie hätten «etwas mit der Sache zu tun». Die beiden 21- und 22-Jährigen hatten sich am Samstagabend in einer Wache gestellt, wie ein Polizeisprecher am Sonntag mitteilte.

Sie seien einer Mordkommission übergeben worden und würden vernommen, hieß es weiter. Nach bisherigen Erkenntnissen hatten am Samstagmorgen im U-Bahnhof Kaiserdamm in Charlottenburg drei junge Männer einen 23-Jährigen und dessen gleichaltrigen Begleiter angegriffen. Die beiden rannten davon. Während dem Begleiter die Flucht gelang, lief der 23-Jährige auf die Fahrbahn am Kaiserdamm und wurde von einem 33-jährigen Autofahrer erfasst und erlitt tödliche Verletzungen. Der Autofahrer erlitt einen Schock. Zunächst war die Polizei von einem tragischen Verkehrsunfall ausgegangen.

Der Begleiter des 23-jährigen Opfers war der erste am Unfallort und soll noch versucht haben, durch Herzdruckmassagen und Beatmung seinem Freund zu helfen, wie die «Bild am Sonntag» berichtet. Auch eintreffende Sanitäter versuchten vergeblich, den jungen Mann zu reanimieren. Nach Angaben des Freundes sollen die beiden schon in der U-Bahn von den drei Angreifern attackiert worden seien.

Das Opfer absolvierte nach Informationen der Zeitung eine Ausbildung in der Gastronomie. Als Sohn eines italienischen Restaurantbesitzers habe er in dem Lokal des Vaters als Koch gearbeitet, heißt es in dem Bericht. Das Opfer sei ein passionierter Kletterer gewesen und habe einen großen Freundeskreis gehabt.

Nach einem Bericht der «B.Z. am Sonntag» waren die beiden Freunde bereits eine Station vor ihrem eigentlichen Ziel ausgestiegen, um der Eskalation zu entkommen. Die Mutter des Opfers sagte der Zeitung: «Mein Sohn wurde von Leuten in den Tod getrieben, die mit sich nichts anzufangen wissen.»

Generelle Debatte um U-Bahn-Schläger – Urteil in Berlin erwartet

Nach der tödliche Flucht und kurz vor dem erwarteten Urteil wegen eines brutalen Angriffs im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße entflammt die Debatte um Gewalt in Bus und Bahn erneut. Die Überwachungskameras hatten die brutale Attacke im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße festgehalten. Viermal tritt der 18-Jährige in der Nacht zum Ostersonnabend gegen den Kopf seines zufälligen Opfers, das schon auf dem Boden liegt. Schockiert und entsetzt über sich sei er gewesen, gestand der Gymnasiast vor dem Berliner Landgericht. Knapp fünf Monate nach der Prügelorgie wird an diesem Montag (13.00) das Urteil gegen ihn sowie einen Mitangeklagten erwartet.

Zwei Tage vor dem Urteilstermin bekommt die Diskussion um die Sicherheit in den U- und S-Bahnhöfen der Hauptstadt nun eine neue Dimension.: Die Debatte um „U-Bahn-Schläger“ ist wieder im vollen Gange.

Auf die juristische Aufarbeitung der Attacke im U-Bahnhof Friedrichstraße zu Ostern wird die tragische Flucht des 23-Jährigen jedenfalls keine Auswirkungen mehr haben. In den Plädoyers beantrage die Staatsanwaltschaft vier Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der Angriff sei „blanke Aggression, rücksichtslos und äußerst brutal“ gewesen, hatte Staatsanwältin Katrin Faust plädiert. Die Nebenklage will ein Strafmaß in gleicher Höhe – jedoch wegen versuchten Mordes. Die Verteidigung forderte höchstens zwei Jahre Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung. Doch warum der alkoholisierte Schüler so ausrastete, blieb unklar.

Der Gewaltexzess hatte bundesweit Entsetzen und eine neue Debatte über den Umgang mit jugendlichen Gewalttätern ausgelöst. Die Forderungen reichten von einem Warnschussarrest für junge Kriminelle bis zum Alkoholverbot im öffentlichen Nahverkehr. Doch immer wieder werden Fahrgäste in Bahnen, Bussen oder an Haltestellen angegriffen. Kritisiert wurde auch, dass der Gymnasiast von der Untersuchungshaft verschont und nicht wegen versuchten Mordes angeklagt wurde.

Wiederholt betonte der große, schlaksig wirkende Gymnasiast im Prozess, er sei so betrunken wie noch nie gewesen. An die Tritte könne er sich nicht erinnern. Der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel hielt dem Gymnasiasten vor, dass er vieles von dem Abend genau beschrieben habe. „Und ausgerechnet die Momente der Tat sind merkwürdig verschwommen.“

Der 18-Jährige hatte nach einer Party seinem Opfer, das nach einem Darts-Turnier ebenfalls betrunken auf dem Weg nach Hause war, eine Hartplastikflasche ins Gesicht gedonnert, wodurch der viel kleinere Gas-Wasser-Installateur „regelrecht gefällt“ wurde, wie Anklägerin Faust sagte. Dann folgten die Tritte gegen den Kopf.

Der 30-Jährige kam mit einem Schädel-Hirn-Trauma, demolierter Nase und Prellungen ins Krankenhaus. Er kann sich an den Überfall nicht erinnern. Bis heute frage er sich, warum es gerade ihn getroffen habe, sagte er vor Gericht. „Die Narben werden verblassen, aber der psychische Schaden bleibt“, so Nebenklägerin Elke Zipperer.

***U-Bahnschläger: Verteidigung plädiert auf Bewährungsstrafe***

***Brutale Attacke auf 18-Jährigen in S-Bahn***

Die Attacke hätte wohl noch viel schlimmer enden können. Doch Georg Baur aus Bayern griff couragiert ein und zog den Schläger weg. Er war an dem Abend als Berlin-Tourist unterwegs. Er wurde dann von dem heute 19-jährigen Freund des Gymnasiasten und dem 18-Jährigen attackiert, bevor das Duo flüchtete. Baur beklagte als Zeuge, dass ihn kein Passant unterstützt habe.

Der Gymnasiast, der gerne Jura studieren will, bat in seinem Schlusswort um eine Bewährungsstrafe. Er schäme sich, hatte er schon im Geständnis zum Prozessauftakt vom Blatt vorgelesen. Seine Tat sei eine „Schweinerei“ gewesen. Einen „Filmriss“ wegen Alkohols sehen die Ankläger aber nicht.

Die Tat sei nicht zu entschuldigen, betonte auch Verteidiger Alexander Sättele. Doch mit Tötungsvorsatz habe der Schüler nicht gehandelt. Nach dem psychiatrischen Gutachten ist eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen – wegen einer „deutlichen Enthemmung durch Alkohol“. Die Verteidigung verwies zudem darauf, dass der Schüler in seinem Umfeld als „freundlich, hilfsbereit und sehr sozial“ eingeschätzt werde. Strafmildernd wertete die Staatsanwaltschaft, dass der 18-Jährige sich gestellt hatte. Seine Familie habe nach Morddrohungen umziehen müssen. Für den mitangeklagten Freund wurden drei Wochen Dauerarrest sowie 100 Stunden Freizeitarbeit beantragt. Er hatte dem Opfer nicht geholfen.

Was bei der jetzigen Tat am Bahnhof Kaiserdamm abgelaufen ist, wer wem geholfen oder nicht geholfen hat und wer wen in welcher Weise angegriffen hat, darüber gab es vorerst nur Spekulationen. Fest steht: Für das Opfer kommen alle Ermittlungen zu spät.

(dapd/dpa/abendblatt.de)