Torben P. verletzte einen 30 Jahre alten Installateur im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße schwer. Die Verteidigung plädiert auf Bewährung.

Berlin. Die Verteidigung des 18-jährigen Berliner U-Bahnschlägers hat auf höchstens zwei Jahre Jugendstrafe mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Der Schüler habe nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt, betonte Anwalt Alexander Sättele am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Aufgrund hochgradiger Alkoholisierung sei nicht auszuschließen, dass die Wahrnehmung verzerrt war und der Angeklagte das Gefühl hatte, sich verteidigen zu müssen.

Nebenklage plädiert auf versuchten Mord

Der 18-jährige Berliner U-Bahnschläger soll nach dem Antrag der Opferanwältin wegen versuchten Mordes dagegen zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt werden. Die Vertreterin der Nebenklage, Elke Zipperer, sagte am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht, die Tat des Schülers zeuge von einem menschenverachtenden Vernichtungswillen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ebenfalls vier Jahre Jugendstrafe gefordert, allerdings wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Der Gymnasiast hatte einen Installateur in der Nacht zu Ostersonnabend im U-Bahnhof Friedrichstraße niedergeschlagen und mit Fußtritten gegen den Kopf schwer misshandelt. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Nasenbeinbruch. Vertreterin Zipperer sagte, der heute 30-Jährige habe das Grundvertrauen verloren und werde von Angstattacken heimgesucht.

Staatsanwaltschaft beantragt vier Jahre Jugendstrafe für U-Bahnschläger

Wegen seines brutalen Angriffs auf einen Fahrgast soll der 18-jährige Berliner U-Bahn-Schläger auch nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vier Jahren Jugendstrafe bekommen. Staatsanwältin Katrin Faust beantragte am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil wird am 19. September erwartet. Faust sagte, die Tat sei „blanke Aggression, rücksichtslos und äußerst brutal“ gewesen. Es habe konkrete Lebensgefahr für das heute 30-jährige Opfer bestanden. Der 18-jährige Gymnasiast hatte in der Nacht zu Ostersonnabend im U-Bahnhof Friedrichstraße sein zufällig gewähltes Opfer mit einer Flasche niedergeschlagen. Dann misshandelte er den reglos am Boden liegenden Handwerker mit vier Fußtritten gegen den Kopf. Der inzwischen 30-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen.

Die Staatsanwaltschaft wertete es als besonders niederträchtig, dass der Gymnasiast sich einen hochgradig alkoholisierten und friedlichen Mann als Opfer aussuchte. Der Angeklagte war ebenfalls schwer betrunken. Die von ihm geltend gemachten Erinnerungslücken erkannten die Strafverfolger aber nicht an. Das Geständnis des Täters sei gezeichnet von Beschönigungen, sagte Anklägerin Faust. Er habe keine Verantwortung übernommen.

Der Schüler hat sich ihrer Darstellung zufolge gezielt den Kopf des Opfers als empfindlichsten Körperteil ausgesucht. Mit brachialer Gewalt habe er zugetreten und sich selbst gefeiert, indem er um sein Opfer herumtanzte. Zuvor habe er den Installateur mit einer Flasche zu Boden gebracht. „Das war ein absoluter K.o.-Schlag, der Mann wurde regelrecht gefällt“, sagte Faust. Der Mann leidet bis heute psychisch an den Folgen des Überfalls.

Das Motiv blieb für die Strafermittler im Unklaren. „Es gibt keine nachvollziehbare Antwort für die massive Gewalt gegen eine unbeteiligte Person“, so die Staatsanwältin. Unbesehen sei dem Angeklagten zu glauben, dass auch er keine Erklärung habe: „Die Persönlichkeit ist schwer mit der Tat in Verbindung zu bringen.“

Der gleichaltrige Mitangeklagte soll laut Plädoyer wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfe bestraft weren. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Wochen Dauerarrest, 100 Stunden Freizeitarbeit und einen Erste-Hilfe-Kurs. Der Kompagnon hatte der Tat zunächst zugeschaut und später selbst einen Mann geschlagen, der helfend eingreifen wollte. Statt sich um das reglose Opfer zu kümmern, waren beide Angeklagte weggelaufen.