Gymnasiast Torben P. muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Berlin verantworten. Er hat Aussicht auf Bewährungsstrafe.

Berlin. Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe befürwortet eine Bewährungsstrafe für den 18-jährigen Berliner U-Bahnschläger. „Der Schüler unterscheidet sich deutlich vom typischen Gewalttäter“, erklärte die Behördenmitarbeiterin am Donnerstag im Prozess vor einer Jugendkammer des Berliner Landgerichts. Der Schüler habe sich eingehend mit seiner Tat auseinandergesetzt und sei bereit, die Konsequenzen zu tragen, betonte die Zeugin. Der Angeklagte soll in der Nacht zu Ostersonnabend im U-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin-Mitte einen Mann brutal angegriffen und misshandelt haben. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Der 18-Jährige nehme an einer Familientherapie teil und bemühe sich um ein Anti-Aggressionstraining, sagte die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe. Außerdem habe die Religion einen neuen Stellenwert in seinem Leben bekommen. Inzwischen hat der Angeklagte die Zusage erhalten, bis zum Abitur eine katholische Schule zu besuchen. Seit der Tat trinkt der Schüler keinen Alkohol. Eigenen Angaben nach hatte er vor der Prügelorgie auf dem U-Bahnhof soviel gezecht wie nie zuvor im Leben.

Der 18-Jährige hatte den brutalen Angriff auf sein zufälliges Opfer gestanden. Der aus einem guten Elternhaus stammende Schüler hatte den damals 29-jährigen Gas-Wasser-Installateur mit einer Flasche niedergeschlagen. Dann misshandelte er den reglos am Boden liegenden Berliner mit vier Fußtritten gegen den Kopf.

Das Schuhwerk des Gymnasiasten hat dem Handwerker möglicherweise das Leben gerettet. „Rein zufällig kam es nicht zu schweren Hirnverletzungen“, hatte eine Gerichtsmedizinerin am vierten Prozesstag ausgesagt. Lebensgefahr habe nicht bestanden. Als einzige Erklärung für den glimpflichen Ausgang sah die Sachverständige Schuhe mit weichen Sohlen. Tritte gegen den Kopf auf dem Boden ohne jegliche Ausweichmöglichkeit seinen ansonsten sehr lebensgefährlich.

Der inzwischen 30-Jährige Gas-Wasser-Installateur erlitt Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen. Der Mann leidet bis heute psychisch an den Folgen des Überfalls. Der Gymnasiast hatte seine Tat zu Prozessbeginn als „Schweinerei“ bezeichnet, für die es keine Entschuldigung gebe. Nach Angaben der Jugendgerichtshilfe sind auch die Eltern bestürzt und erschüttert. Die Familie habe nach Mordanschlägen Unbekannter umziehen müssen.