Berlin. Im März treten einige Änderungen für Verbraucher in Kraft. Für Viele sind vor allem die Preisbremsen bei Strom und Gas interessant.

  • Der März hat begonnen – und damit gibt es einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Unter anderem gelten nun Energiepreisbremsen und bei den Corona-Regeln gibt es Neuerungen
  • Was Verbraucher wissen sollten

Das Jahr 2022 war für viele Verbraucher von der Energie- und Preiskrise geprägt. Primär die Gas- und Heizölpreise hatten in zahlreichen Haushalten tiefe Löcher ins finanzielle Budget gerissen. Und 2023 sind die Folgen der Energiekrise noch nicht gänzlich überwunden. Zwar sind die Energiepreise im Tiefflug – doch gerade Stromkunden in festen Verträgen profitieren kaum von der aktuellen Entwicklung der Marktpreise. Viele Verbraucher können im März aber von mehreren beschlossenen Entlastungen der Ampel-Koalition profitieren.

März 2023: Änderungen für Verbraucher – Preisbremsen für Strom und Gas kurz erklärt

In der Koalition mit Grünen und FDP hatte die SPD unter Kanzler Olaf Scholz schon 2022 mehrere Hilfspakete auf den Weg gebracht. Prominent ist etwa die 300 Euro Energiepauschale oder das 9-Euro-Ticket. Auch ab März kommen viele Verbraucher in den Genuss mehrerer finanzieller Entlastungen. Konkret geht es um die Gas- und Fernwärmepreisbremse. Diese tritt zusammen mit der Strompreisbremse ab März 2023 in Kraft und wird auch rückwirkend für Januar und Februar berechnet. Wie die Energiepreisbremsen konkret aussehen:

Viele Fragen und Antworten zur Strom- und Gaspreisbremse haben wir für Sie in einem separaten Beitrag ausgelistet. Hier sind die wichtigsten Infos zu den Entlastungen zusammengefasst. Die Preisbremse für Gas und Fernwärme ab März 2023 geht mit einem Gaspreisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Gas einher. Für Fernwärme liegt diese festgelegte Grenze bei 9,5 Cent je kWh. Diese niedrigen Grundpreise gelten für 80 Prozent. Dieser wurde im September 2022 prognostiziert.

Neu- und Änderungen ab März: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse greift ab 1. März
  • Ab 15. März soll die Auszahlung der Energiepauschale an Studierende starten
  • Maskenpflicht und Testpflicht für Mitarbeiter und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen fällt weg
  • Aldi stellt ab März sein Printprospekt "Aldi Inspiriert" ein und setzt auf eine rein digitale Variante
  • In der Nacht vom 25. auf den 26. März werden die Uhren auf Sommerzeit umgestellt
  • Ab 1. März startet die KfW mit ihrem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“
  • Mofas, Mopeds und E-Roller müssen ab 1. März ein schwarzes Kennzeichen haben
  • Am 16. März könnte die Europäischen Zentralbank (EZB) eine erneute Zinsanpassung beschließen

Gas- und Strompreisbremse ab März: Nicht alle werden profitieren – wer leer ausgeht

Wer mehr Gas oder Fernwärme verbraucht als festgelegt, zahlt auch mehr. Die Gas- und Fernwärmepreisbremse kommt übrigens ganz automatisch – als Verbraucher muss man nicht reagieren. Dasselbe Prinzip greift bei der Strompreisbremse. Diese deckt ebenfalls 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs ab und deckelt den Preis bei 40 Cent je kWh. Auch hier läuft alles über den Energieversorger – die Verbraucher sind bei der Umsetzung raus. Zur Wahrheit gehört aber auch: Zuletzt ist der Strompreis ohnehin bundesweit stark gefallen.

Der Strompreis fällt unter die 40 Cent und mehrere Anbieter senken ihre Preise – das bedeutet: Nicht alle Verbraucher werden ab März auch automatisch von der Preisbremse profitieren. Dasselbe gilt übrigens auch für Gaskunden. Auch hier gibt es mittlerweile Anbieter mit Arbeitspreisen von unter 12 Cent pro kWh. Freuen können sich aber auf jeden Fall die Studierenden – sie sollen ab 15. März endlich die langersehnte Energiepauschale in Höhe von 200 Euro je Person bekommen. Berichten von "SWR3" zufolge sind rund 3,5 Millionen Studierende antragsberechtigt.

Änderungen ab März: Energiepauschale und Corona-Auflagen – das ist zu beachten

Die Energiepauschale für Studierende kommt damit später als angekündigt. Das nötige Geld hierfür wird vom Bund gestellt – die Länder hatten aber Probleme mit der Verteilung. Die Punkte Antragstellung und Auszahlung sind hier die Herausforderung. Zumal die Bundesländer dabei unterschiedliche Wege gehen können. Daher ist auch unklar, ob tatsächlich alle berechtigten Studierenden die 200 Euro im März bekommen.

Deutlich konkreter sieht es schon mit Blick auf die Corona-Maßnahmen ab März aus – denn auch die restlichen Auflagen sollen fallen. Das betrifft vor allem Mitarbeiter und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen. Hier greift bislang eine Masken- und Testpflicht. Zum 1. März soll Schluss sein. Bedeutet: Jede Einrichtung entscheidet über die Schutzvorgaben für Beschäftige und Bewohner selbst. Doch Vorsicht: Berichten von "Focus" zufolge greift die Maskenpflicht für Besucher auch weiterhin. Zudem kann eine Einrichtung die Testpflicht über die Hausordnung vorschreiben.

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März mit vielen Neu- und Änderungen: Datum vom 25. zum 26. merken – das betrifft alle

Doch eine Neuerung ab März wird eine größere Masse an Verbrauchern treffen – zumindest die treuen Leser von "Aldi Inspiriert". Denn der Discounter mit Sitz in Essen stellt das Printprospekt ein und sattelt auf ein reines Online-Produkt um. Berichten von "CHIP" zufolge könnten mehrere andere Discounter sowie Supermärkte nachziehen. Rewe etwa beabsichtigt sein Printprospekt ab Juli 2023 einzustellen. Zudem werden Rewe und Penny bald keine Payback-Partner mehr sein und das Bonusprogramm verlassen.

Grundsätzlich alle Verbraucher trifft im März übrigens die Zeitumstellung. Für viele Menschen ist das jedes Jahr aufs Neue ein leidiges Thema. Zumal schon seit Jahren über eine Abschaffung der Zeitumstellung in der EU debattiert wird. Doch 2023 bleibt erst einmal alles beim Alten – vom 25. zum 26. März wird die Uhr auf Sommerzeit gestellt. Also von 2 Uhr morgens auf 3 Uhr. Zuvor steht im März aber noch das neue Förderprogramm für Neubauten der KfW an. Es gibt mehr Förderung – dafür müssen aber auch höhere Nachhaltigkeitsstandards erfüllt werden.

Änderungen bei Kennzeichen: Verbraucher dieser Fahrzeuge müssen im März reagieren

Nichts mit Nachhaltigkeit zu tun hat der Wechsel der Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Roller – diese dürfen ab 1. März 2023 nur noch mit einem schwarzen Kennzeichen unterwegs sein – diese bekommen Verbraucher bei ihrer jeweiligen Versicherung. Der Grund für den Farbtausch: Die Ordnungshüter können schneller erkennen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist. Daher wechseln die Farben jedes Jahr zwischen Schwarz, Grün und Blau – zuvor hat "Merkur.de" darüber berichtet.

Ebenfalls im März könnte eine erneute Erhöhung der Zinsen beschlossen werden – konkret geht es um den Leitzinssatz. Dieser liegt seit Februar 2023 in der EU bei drei Prozent. Am 16. März kommt der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) zu seiner turnusmäßigen Sitzung zusammen und könnte den Leitzins erhöhen. Das bedeutet: Sparen könnte noch attraktiver werden – für Kredite wiederum fallen höhere Zinsen an. Zur Wahrheit gehört aber auch: Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Zinsanpassungen in der EU moderat.

LeitzinsAktueller StandGültig seit
EU3 ProzentFebruar '23
USA4,5 bis 4,75 ProzentFebruar '23
Schweiz1 ProzentDezember '22
Großbritannien4 ProzentFebruar '22
Russland7,5 ProzentSeptember '22

Quelle: finanzen.net

Im März stehen für die Verbraucher somit eine ganze Reihe von Neu- und Änderungen an. Manche betreffen bloß einen kleinen Teil der Bevölkerung – andere wie die Zinserhöhung oder die Zeitumstellung muss die große Masse auf dem Radar haben. Festgehalten werden kann aber: Die ganzen Neu- und Änderungen ab oder im März fallen moderat aus. Einige können von den Preisbremsen oder den neuen KfW-Förderungen sogar profitieren. Größere Kosten kommen auf die Verbraucher nicht zu.