Aus der Bundesanwaltschaft kam der Verdacht, dass NPD-Mann Wohlleben V-Mann gewesen war. Sein Anwalt und die Regierung dementieren das.

Der langjährige NPD-Kader und mutmaßliche NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben könnte nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft Informant für eine deutsche Sicherheitsbehörde gewesen sein. Dies wurde der Nachrichtenagentur dapd am Mittwoch in Sicherheitskreisen bestätigt. Wohlleben sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft. Er soll der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) unter anderem bei der Beschaffung der Pistole geholfen haben, mit der die Neonazis zwischen September 2000 und April 2006 neun Einwanderer ermordeten.

Die Bundesregierung hat jedoch nach Angaben des Innenministeriums bislang keine Erkenntnisse darüber, dass der im Verfahren um die Neonazi-Zelle NSU beschuldigte langjährige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben ein V-Mann des Verfassungsschutzes war. Es sei mehrfach überprüft worden, ob das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz V-Leute aus dem NSU-Beschuldigtenkreis gehabt hätten, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin. Dies habe stets ausgeschlossen werden können. „Und dabei bleiben wir“, fügte er hinzu.

Wohllebens Anwältin Nicole Schneiders sagte der Zeitung „Die Welt“ laut Vorabbericht, Wohlleben habe „zu keinem Zeitpunkt mit irgendeiner Sicherheitsbehörde zusammengearbeitet“. Sie habe diesbezüglich mit ihrem Mandaten gesprochen, der in Thüringen in Untersuchungshaft sitzt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum mehrfachen Mord vor. Der NSU werden Morde an acht Türken, einem Griechen und einer Polizistin angelastet.

Das Ministerium bestätigte, dass es einen Hinweis eines früheren Mitarbeiters und heutigen Bundesanwalts gebe, der sich im Zusammenhang mit den V-Leuten an den Namen Wohlleben erinnern will. Dem werde nachgegangen. Alle Unterlagen würden noch mal überprüft, insbesondere Akten aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003. Auch würden die Verfassungsschutzämter der Länder und die Landeskriminalämter um Stellungnahmen gebeten.

Laut „Spiegel Online“ arbeitete der Bundesanwalt vor seinem Wechsel nach Karlsruhe als Unterabteilungsleiter im Bundesinnenministerium, wo er unter anderem für das erste NPD-Verbotsverfahren zuständig gewesen sei. Den ermittelnden Karlsruher Kollegen habe er berichtet, er meine sich erinnern zu können, den Namen Wohlleben im Zusammenhang mit V-Leuten gesehen oder gehört zu haben, die seinerzeit innerhalb NPD aktiv gewesen sein sollen. Als vor knapp zwei Wochen publik wurde, dass ein Mann aus dem Umfeld der NSU mehr als zehn Jahre lang V-Mann des Berliner Landeskriminalamtes war, habe sich der Bundesanwalt entschlossen, seine Erinnerungen in einer „Dienstlichen Erklärung“ niederzuschreiben.

Die FDP fordert nun eine Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. „Die FDP hat eine Sondersitzung des für die Geheimdienstkontrolle zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums für möglichst Anfang der kommenden Woche beantragt“, sagte der Obmann der Liberalen im Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Aufklärung des Falls des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Hartfrid Wolff, am Mittwoch in Berlin.

Der rechtsextremen Terrorgruppe werden bundesweit zehn Morde zur Last gelegt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte am Dienstag von entsprechenden Hinweisen auf einen V-Mann berichtet. Bei dem Informanten handelt es sich Sicherheitskreisen zufolge um den langjährigen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der der Unterstützung der Zwickauer Terroristen verdächtigt wird.

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