Bei 32 Straftaten soll die aufwendige Prüfung entfallen, ob diese auch wirklich in beiden betroffenen Staaten strafbar sind:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Terrorismus, Menschenhandel.
- Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel.
- Korruption, Geldwäsche, -fälschung, Cyber-, Umweltkriminalität, Beihilfe zu illegaler Einreise, illegalem Aufenthalt.
- Mord, schwere Körperverletzung, illegaler Organ- und Gewebehandel, Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme.
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Diebstahl in organisierter Form und schwerer Raub.
- Illegaler Handel mit Kulturgütern, Betrugsdelikte, Erpressung und Schutzgelderpressung, Produktpiraterie und Nachahmung, Fälschung von und Handel mit amtlichen Dokumenten, Fälschung von Zahlungsmitteln.
- Illegaler Handel mit Hormonen und Wachstumsförderern, illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen.
- Kraftfahrzeugkriminalität.
- Vergewaltigung, Brandstiftung.
- Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen.
- Flugzeug- und Schiffsentführung, Sabotage. (ap)
ap