Der Fall Darkazanli: Seine angeblichen Kontakte zum Terrornetz von al-Qaida haben bislang nicht zu einer Anklage in der Bundesrepublik gereicht. Seit Oktober 2001 ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den Mann von der Uhlenhorst wegen möglicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - ohne Ergebnis. Ein erstes Verfahren wegen Geldwäsche, bereits 1996 in Frankfurt eingeleitet, verlief ebenfalls im Sand.

Möglicherweise sind auch die Beweise spanischer Ermittler jetzt nicht viel handfester - doch die Rechtslage ist eine andere. Die Spanier sehen den Deutsch-Syrer seit 1997 als eine der Schlüsselfiguren im terroristischen Netzwerk. Er habe in Spanien, Deutschland und Großbritannien al-Qaida logistisch und finanziell unterstützt. So steht es im Haftbefehl des Untersuchungsrichters Balthasar Garzon aus dem Jahr 2003. Konkret wirft der Madrider Richter Darkazanli unter anderem vor, unter dem Vorwand, einen Krankenwagen dorthin zu bringen, 2000 im Auftrag von al-Qaida in das Kosovo gereist zu sein. Das Strafmaß: bis zu zwölf Jahren Haft.

Auf Druck etwa des Bundeskriminalamts soll Generalbundesanwalt Kay Nehm vor Jahren in seinem Haus auch diese Vorwürfe geprüft haben.

Anders als die Spanier sahen deutsche Staatsanwälte aber keine Möglichkeit, hierzulande ein Verfahren einzuleiten, da bis vor einiger Zeit die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach deutschem Recht nicht strafbar war. Erst 2002 wurde diese Gesetzeslücke durch den Paragraphen 129b geschlossen.

Mit Einführung des EU-Haftbefehls vor knapp einem Jahr war für deutsche und spanische Ermittler dann jedoch die Gelegenheit gekommen: Am 15. Oktober vergangenen Jahres nahmen sie Darkazanli vor seiner Wohnung in Auslieferungshaft. (cd)