Der Bundesrechnungshof prangert das Hamburger Unesco-Institut an. Auch das Aqua-Cycling als Kassenleistung ist umstritten.

Berlin. In Deutschland lassen sich 25 Milliarden Euro sparen, wenn man sinnvoller mit öffentlichen Geldern haushalten würde. Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels erklärte, dieser Betrag käme durch besseren Haushaltsvollzug sowie die Reduzierung von Steuervergünstigungen und Subventionen zustande. „Ihr Abbau würde nicht nur zu einer nachhaltigen Haushaltssanierung beitragen, er könnte auch einen wichtigen Beitrag zu einem einfachen und transparenten Steuerrecht bieten“, so Engels. Die Finanzkontrolleure kritisieren die Verschwendung allerorten: Mal sind es teure Schlauchboote der Bundeswehr, mal das leidige Thema Verkehrsministerium und unübersichtliche Ausgaben, mal sind es Aqua-Cycling-Kurse, mal ein Unesco-Institut in Hamburg.

+++ Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes +++

Wegen mangelnder Aufsicht etwa bei der Umsetzung seines milliardenschweren Anti-Stau-Programms sei es zu Verzögerungen und Kostensteigerungen gekommen, die den Steuerzahler künftig mit einer Milliarde Euro belasteten. Der Bundeswehr wirft der Rechnungshof vor, für drei Millionen Euro Schlauchboote angeschafft zu haben, die sich als untauglich erwiesen haben. Außerdem rät der Bundesrechnungshof dem Verteidigungsministerium, den Fortbestand seines Instituts für den Medizinischen Arbeitsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Es habe seit 2003 nur zehn Forschungsprojekte von zweifelhaftem wissenschaftlichen Wert abgeschlossen. Rechnungshof-Präsident Dieter Engels sagte grundsätzlich zum Ausgabenmanagement der Behörden: Dieses „System lädt zur Geldverschwendung ein“.

Auch die Präventionsprojekte der gesetzlichen Krankenkassen kommen schlecht weg. Auch wenn die diversen Kuren zu einer gesunden Lebensweise der Versicherten führen sollen, sind sie ineffektiv. Die Kassen wandten im Jahr 2008 hierfür 285 Millionen Euro auf. Zwei Millionen Versicherte nahmen an solchen Kursen teil. Die Prüfer stellten jedoch fest, dass die Krankenkassen „bisweilen nicht belegen können, aus welchen Gründen einzelne Maßnahmen notwendig sind“ Das gelte etwa für „das gesundheitsorientierte Bewegen mit und ohne Pferd“ oder das „Aqua-Cycling“, mit dem ein Unterwassertraining auf Fahrradergometern gemeint ist.

Der Bundesrechnungshof stellt die Qualität der Kurse in Frage. Zum Teil würden Ingenieure oder Finanzbeamte ohne entsprechende Ausbildung Yoga-Kurse leiten. Es dürften nur solche Kurse gefördert werden, deren gesundheitlicher Nutzen unumstritten sei.

Weiterhin bemängelten die Prüfer, dass das Unesco-Institut für lebenslanges Lernen mit Sitz in Hamburg seit über zehn Jahren Zuwendungen für die Vor- und Nachbereitung internationaler Konferenzen über Erwachsenenbildung bewillige. Der Generalsekretär der Unesco beauftrage das Institut regelmäßig mit diesen Aufgaben. Das Auswärtige Amt dürfe die Konferenzen nicht mehr fördern, denn es gebe kein erhebliches Bundesinteresse daran. Die Unesco müsse die Finanzierung übernehmen.