45 Stunden Arbeit für ein Protokoll, Kosten: 17.200 Euro. Externe Anwälte verursachen den Ministerien hohe Kosten, auch durch Spesen.

Berlin. Der Bundesrechnungshof kritisiert die laxe Auftragsvergabe vieler Bundesministerien an externe Berater. Die meisten Aufträge an Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen seien nicht ordentlich ausgeschrieben und nicht ausreichend begründet, heißt es laut „Financial Times Deutschland“ in einem neuen Bericht des Rechnungshofs. Die Begründung vieler Ministerien, der Beratungsbedarf bei der Arbeit an Gesetzentwürfen sei dringend und es gebe zu wenig Sachverstand im eigenen Haus, lassen die Prüfer demnach nicht gelten. „Dass einige der Normsetzungsverfahren noch immer nicht abgeschlossen sind, macht deutlich, dass das Argument Dringlichkeit nicht durchweg sachgerecht war“, heiße es in dem Bericht.

Zugleich stellen die Kontrolleure klar, dass gegen den Einsatz externer Berater im Prinzip nichts einzuwenden ist. Auch die bloße Zahl von 33 Aufträgen bei 537 Gesetzesverfahren in jener Zeit sei kein Grund zur Klage. Aber die aufgelisteten Beispiele gäben ein erschreckendes Bild von der Vergabepraxis: So beauftragte laut Bericht ein Ressort einen Berater damit, eine Sitzung des Verkehrsausschusses zu protokollieren. Dafür wurden 45 Stunden Arbeit abgerechnet, die Kosten beliefen sich laut Rechnungshof auf 17.200 Euro. Ein anderes Ressort zahlte demnach 5900 Euro für die Beantwortung einer Parlamentsanfrage. Darüber hinaus monieren die Prüfer, dass in vielen Beraterverträgen Spesengrenzen fehlten. So hätten sich die Nebenkosten für Reisen und Unterkunft in einem Fall auf über 100.000 Euro summiert.

Der Chef des Bundesverbands der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden, Hans-Ulrich Benra, kritisierte in der „FTD“ die Praxis der Ministerien als „Ausverkauf von Staatstätigkeit“. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Carsten Schneider, machte vor allem den Sparkurs beim Personal in den Ministerien für die Missstände verantwortlich. Er bezweifele, dass die Regierung „noch über die notwendige Einschätzungs- und Entscheidungskompetenz in zentralen Fragen verfügt, mit denen sie durch die Finanzkrise konfrontiert ist“, sagte Schneider. (dapd)