33 Jahre nach dem Buback-Mord ist die Täterfrage offen. Verena Becker wird das Schweigegelübde der RAF-Terroristen nicht brechen.

Stuttgart. Der Prozess begann mit Verzögerung, denn der Andrang war gewaltig: 33 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Buback muss sich die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker (58) in Stuttgart-Stammheim vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, an der Ermordung Bubacks und seiner Begleiter am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein. Laut Anklage soll Becker maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Bei dem gemeinschaftlich begangenen Mord sei sie „Mittäterin“ gewesen.

Becker habe gemeinschaftlich mit anderen „aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet“, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger bei der Verlesung der Anklage. Becker, die mit großer dunkler Sonnenbrille den Verhandlungssaal betrat, wollte laut Verteidiger Walter Venedey weder zur Person noch zur Sache weitere Angaben machen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat 17 Verhandlungstage bis zum 21. Dezember angesetzt. Heute soll die Anklageschrift verlesen werden. Dass Becker aussagen wird, gilt als unwahrscheinlich.

Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied bei dem Attentat in Karlsruhe die tödlichen Schüsse auf den 57-jährigen Buback und dessen zwei Begleiter – den 30-jährigen Fahrer Wolfgang Göbel und den 43-jährigen Justizwachtmeister Georg Wurster – abgefeuert hat . Buback wurde in seinem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen, auf dem zwei Personen saßen.

Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts und Nebenkläger in dem Prozess, will nachweisen, dass es Becker war, die geschossen hat. Die Bundesanwaltschaft geht hingegen nicht davon aus, dass Becker die Todesschützin war. Im Zusammenhang mit dem Buback-Attentat wurden bisher die RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts wegen Mordes verurteilt – allerdings lediglich als „Mittäter“ .

Gegen Becker wurde auch bereits nach dem Buback-Attentat ermittelt. Das Ermittlungsverfahren wurde aber am 31. März 1980 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Im April 2008 wurde es wieder aufgenommen. Es führte schließlich zur Anklage, nachdem durch moderne DNA-Untersuchungen Speichelspuren Beckers an den Umschlägen der RAF-Bekennerschreiben zum Buback-Mord entdeckt worden waren.