Darüber, wie die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker die letzten zwei Jahre erlebt hat, kann nur spekuliert werden. Doch spurlos wird es auch an ihr nicht vorbeigegangen sein, dass ihre RAF-Vergangenheit sie wieder eingeholt hat und sie jetzt wieder als Verdächtige für das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 32 Jahren gilt.

Anders ist nicht zu erklären, dass sie ihre Gedanken zum Jahr 1977 aufschreiben und für Siegfried Buback sogar beten wollte. Hoffentlich liefert sie jetzt endlich den Ermittlern der Bundesanwaltschaft glaubwürdige Aussagen. Das ist bitter nötig.

Solange die RAF-Mörder und ihre Mitwisser ihr Schweigegelübde nicht brechen, wird die Republik über die schwierigste Zeit ihrer Nachkriegsgeschichte nicht zur Ruhe kommen. So lange wird es Hinterbliebene wie Michael Buback geben, die nicht wissen, wer ihre Väter, Brüder, Onkel oder Ehemänner erschossen hat. So lange wird immer wieder die misstrauische Frage gestellt werden, ob die Ermittlungsbehörden damals auch wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die Täter zu ermitteln.

Doch der Zusammenhalt der ehemaligen RAF-Terroristen, die fast alle ihre langjährigen Haftstrafen abgegolten haben, funktioniert noch immer. Allein auf verwertbare Aussagen zu warten wäre jedoch fatal. Der Haftbefehl, den die Bundesanwaltschaft gegen Verena Becker erwirkt hat, ist eine neue Chance, die RAF-Zeit aufzuklären.

Dem muss die Öffnung der Geheimdienstakten über Beckers Aussage folgen. Man fragt sich, welches Interesse an Geheimhaltung 32 Jahre nach dem Buback-Mord noch über dem Interesse an der Aufklärung stehen kann. Bleiben die Akten verschlossen, setzt sich die Regierung dem ungeheuerlichen Verdacht aus, etwas vertuschen zu wollen. Das wäre wie ein später Sieg der RAF.